Cover

Transit wird herausgegeben am Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) in Wien und erscheint im Verlag Neue Kritik, Frankfurt am Main.

Herausgeberin: Shalini Randeria

Gründungsherausgeber: Krzysztof Michalski †

Redaktion: Klaus Nellen

Kurator des Bildteils: Walter Seidl

Redaktionskomitee: Cornelia Klinger (Hamburg), János M. Kovács (Budapest/Wien), Ivan Krastev (Sofia/Wien), Timothy Snyder (Yale/Wien)

Beirat: Peter Demetz (New Haven), Timothy Garton Ash (Oxford), Elemer Hankiss †, Claus Leggewie (Essen), Petr Pithart (Prag), Jacques Rupnik (Paris), Aleksander Smolar (Warschau/Paris), Fritz Stern (New York)

Redaktionsanschrift: Transit c/o IWM, Spittelauer Lände 3, A-1090 Wien, Telefon (+431) 31358-0, Fax (+431) 31358-60,

E-Mail: transit@iwm.at

Website Transit und Tr@nsit online: www.iwm.at/transit

Verlagsanschrift: Verlag Neue Kritik, Kettenhofweg 53, D-60325 Frankfurt/

Main, Telefon (069) 72 75 76, Fax (069) 72 65 85, E-mail: verlag@neuekritik.de

 

ISSN 0938-2062 / ISBN 978-3-8015-0536-3 (epub) / ISBN 978-3-8015-0537-0 (mobi)

 

Textnachweise: Der Beitrag von Krastev erschien zuerst unter dem Titel »From Politics to Protest« im Journal of Democracy 25:4 (2014), S. 5-19, © 2014 National Endowment for Democracy and Johns Hopkins University Press. Der Artikel von Snyder erschien zuerst unter dem Titel »Commemorative Causality« in: Modernism/modernity, Bd. 20, Nr. 1, Januar 2013, S. 77-93. Dem Beitrag von Ivanov liegt eine englische Version mit ausführlichem Anmerkungsapparat zugrunde, die 2015 in dem Band Dion Smythe / Przemyslaw Marciniak, The Reception of Byzantium in European Culture 1500-2010 bei Ashgate erscheint. Der Text von Miłosz ist seinem Roman Góry Parnasu. Science fiction entnommen, der 2013 bei Wydawnictwo Krytyki Politycznej in Warschau erschienen ist. Wir danken für die Erlaubnis zur Übersetzung.

 

© 2014/15 für sämtliche Texte und deren Übersetzungen Transit / IWM

 

 

Transit 46 (Winter 2014/2015)

Editorial

 

Jürgen Osterhammel

Schutz, Macht und Verantwortung

Protektion im Zeitalter der Imperien und danach

 

Thomas Schwinn

Multiple Modernities

Überlegungen im Anschluss an Max Weber

 

Shalini Randeria

Entrechtung und Verrechtlichung

Entpolitisierung der Demokratie?

 

Ivan Krastev

Von der Politik zum Protest

 

Petra Gerschner

Aus der Serie History is a Work in Process

Bilder aus Frankfurt und Istanbul

Photoessay

 

Ivaylo Ditchev

Ohnmächtige Empörung

Beobachtungen zu neuen Formen des Protestes

 

Nancy Fraser

Krise, Kritik und Kapitalismus

Ein Leitfaden für das 21. Jahrhundert

 

Sighard Neckel

Burnout

Das gesellschaftliche Leid der Erschöpfung

 

Timothy Snyder

Kommemorative Kausalität

Gedenkkultur vs. Geschichtsschreibung

 

Sergey A. Ivanov

Das Zweite Rom aus Sicht des Dritten

Russische Debatten über das »byzantinische Erbe«

 

Slawomir Sierakowski

Heimliche Sehnsucht

Czesław Miłosz und der Roman

 

Czesław Miłosz

Die Geschichte des Astronauten

 

Zu den Autorinnen und Autoren

Editorial

 

 

 

2015 geht die Zeitschrift Transit in ihr fünfundzwanzigstes Jahr. Die Herausgeberschaft übernimmt, nach Krzysztof Michalski, nun die Sozialanthropologin und Soziologin Shalini Randeria, die im Januar das Amt der Rektorin des Instituts für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) angetreten hat.

Den Auftakt zum vorliegenden Heft macht Jürgen Osterhammel mit Reflexionen zu einer unscheinbaren Vokabel aus unserem Alltagswortschatz: »Schutz« – eine Kategorie, die im Repertoire der zuständigen Wissenschaften merkwürdigerweise fehlt. Angesichts der Tatsache, dass die Rhetorik des Schutzes in letzter Zeit verstärkt zu geopolitischen Zwecken eingesetzt wird und dabei die tiefe Ambivalenz des Konzepts zutage tritt, scheint es an der Zeit, sich systematisch mit seiner Begriffsgeschichte und Logik zu beschäftigen. Osterhammels Überlegungen lassen sich als Prolegomena zu einer vergleichenden Protektionsforschung lesen. Thomas Schwinn versucht, Defizite der gegenwärtigen Gesellschaftstheorie zu beheben, indem er Eisenstadts Ansatz einer Vielfalt der Moderne und allgemeiner die Globalisierungsthematik mit Max Webers Forschungsprogramm verbindet.

Der Mittelteil des Heftes gilt einem Thema, mit dem sich die Forschungen am IWM in den letzten Jahren zunehmend auseinandersetzen: der tiefgreifenden Krise unserer Zeit und ihrer kritischen Reflexion. Programmatisch ist hier der Beitrag von Nancy Fraser. Es fehle uns, schreibt sie, ein Modell des Kapitalismus und seiner Krise, das unserer Zeit angemessen wäre. Ausgehend von Marx und über ihn hinaus fragt sie nach den verborgenen, nichtökonomischen Voraussetzungen des Kapitalismus. Sie identifiziert drei Bereiche: die gesellschaftliche Reproduktion, die Ökologie des Planeten und die politische Macht. In allen drei Bereichen haben in den letzten Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen stattgefunden, die mit entsprechenden Krisentendenzen und sozialen Kämpfen korrespondieren.

Shalini Randeria geht in ihrem Beitrag auf Aspekte eben jenes Strukturwandels ein, in dem Fraser Ursachen für die heutige Krise sieht: etwa die Aushöhlung von demokratischen Rechten und staatlicher Souveränität oder Verschiebungen der Grenze zwischen Natur und Gesellschaft. Wir erleben eine neue Runde von »Umzäunungen« von Gemeingütern, z.B. in der Form von Privatisierung kollektiven Wissens durch Patentierung oder im Namen des Schutzes von Biodiversität. »Die koloniale wie postkoloniale Transformation von Landschaften in ›Umwelt‹, ›natürliche Ressourcen‹, ›biologische Vielfalt‹ und ›Naturschutzgebiete‹ entzieht diese Natur der Nutzung der mit ihr lebenden Bevölkerung. Diese Transformation ist daher ein eminent politischer Prozess der Beschneidung von Rechten.« Aktivisten, die dagegen kämpfen, sehen sich zu kurzlebigen und wechselnden Allianzen mit dem, aber auch gegen den Staat gezwungen – Resultat ist eine »›fuzzy‹ Politik, die post-ideologische Züge trägt«.

Sighart Neckel beschäftigt sich mit Burnout als einer »Form sozialen Leidens an der Wettbewerbsgesellschaft und dem Wachstumskapitalismus der Gegenwart«. In diesem relativ neuen Syndrom reflektiert sich auf fast unheimliche Weise die Krise der Gesellschaft, und umgekehrt scheint Burnout die perfekte Metapher für deren desolaten Zustand: Denn ausgebrannt scheint auch »das Ökosystem (…) zu sein, so dass zahlreiche Beobachter unsere Wachstumsordnung in eine finale Krise hineintreiben sehen und mit ihr eine ökonomische Logik, die eine Expansion um jeden Preis betreibt und dabei die Biosphäre ebenso schindet wie sie soziale Beziehungen zerrüttet und ganze Sozialschichten in die Permanenz einer angespannten Lebenslage versetzt.«

Die kritischen Ansätze, die die vorgenannten AutorInnen vorstellen, könnten uns auch helfen, die epidemische Verbreitung und verwirrende Vielfalt der heutigen Protestbewegungen besser zu verstehen, und vielleicht auch ihr notorisches Scheitern. Mit diesem Phänomen beschäftigen sich die Beiträge von Ivan Krastev und Ivaylo Ditchev. In Krastevs Augen signalisiert die Politik des Protests das Ende sowohl der klassischen Idee der Revolution als auch der Idee des politischen Reformismus. Aber was tritt an deren Stelle? »Sind das antiinstitutionelle Ethos der Proteste und das antipolitische Wesen ihrer Politik nun eine Stärke oder eine Schwäche? Waren die Proteste erfolgreich oder sind sie gescheitert? Könnte öffentliche Unruhe ein besseres Instrument radikalen Wandels sein als Revolution oder Reform?« Ditchev versucht eine Phänomenologie der neuen Protestformen. Die Stadt ist ihre Bühne, und ihre ästhetische Dimension, ihre Kreativität gewinnt gegenüber den Inhalten an Bedeutung. Erfolgreich bedient sich die heutige Protestästhetik der neuen Medien, die eine rasche Verbreitung erlauben; zugleich artikuliert sie sich in Gestalt von »Marken«, die sich beliebigen Botschaften aufprägen lassen.

Über ihre Arbeit History is a Work in Process schreibt der Kurator Walter Seidl: »Petra Gerschner untersucht mit ihren fotografischen Projekten, Videoarbeiten und Installationen die Konstruktionen kultureller, post-kolonialer und identitärer Zuschreibungen im öffentlichen Raum sowie Machtverhältnisse, die sozialen Ein- und Ausschluss generieren. Ihr Photoessay gewährt Einblicke in die gegen die Austeritätspolitik bzw. das Spardiktat der Troika gerichteten Blockupy-Aktionen in Frankfurt am Main sowie die Gezi-Park-Proteste in Istanbul. Vor dem Gebäude der alten Europäischen Zentralbank in Frankfurt wurden 2013 DemonstrantInnen acht Stunden lang eingekesselt. Zeitgleich fanden in Istanbul Proteste gegen die Gentrifizierung und neoliberale Privatisierung des Gezi-Parks statt. Bei beiden Protesten wurde aufeinander Bezug genommen, wodurch auch in der Bildstrecke die Fotos miteinander verwoben werden.«

Timothy Snyders Buch Bloodlands. Europa zwischen Hitler und Stalin hat international eine starke und positive Resonanz erfahren, in Deutschland hingegen ist es von einer ganzen Reihe von Historikern heftig kritisiert worden. Sein Aufsatz »Kommemorative Kausalität« setzt sich mit seinen deutschen Kritikern auseinander und zeichnet ein ernüchterndes Bild der Zunft.1 Zugleich gibt Snyder Einblick in methodologische Überlegungen, die Bloodlands ebenso wie seinem kommenden Buch Black Earth: The Holocaust as History and Warning zugrunde liegen. Das Problem ist, dass die heute vorherrschende Ersetzung von Geschichtsschreibung durch Gedenkkultur den Zugang zu dem breiteren Kontext von Modernisierung, imperialer Machtpolitik und politischer Ökonomie verstellt, ohne den der Holocaust nicht zu verstehen ist und noch weniger seine Relevanz für die Gegenwart: Er kann sich jederzeit wiederholen. »Wie die Nazis, die Osteuropa erobern wollten, und die Sowjets, die es taten, leben wir in einer Welt der Knappheit. Es ist nicht allzu schwierig, sich Ideen vorzustellen, die eine radikal ungleiche Ressourcenverteilung und die Vernichtung von Gruppen rechtfertigen, die im Weg zu stehen scheinen. Kann eine solche Vermählung von Ideen und Vernichtung wieder geschehen? Sie ist bereits geschehen – in China, in Kambodscha, in Afrika. War es genauso wie der Holocaust? Natürlich nicht.«

Sergey Ivanov verfolgt die russischen Debatten über das »byzantinische Erbe« durch die Jahrhunderte der Geschichte Russlands. Es wurde als Last beklagt, weil es Russland durch eine »Große Mauer« vom westlichen Europa getrennt habe, aber ebenso und mehr noch diente und dient es der Selbstversicherung Russlands als eigenständiger Kultur. 1875 schrieb der Diplomat und Philosoph Konstantin Leontjew: »Byzanz hat uns allen unsere Kraft gegeben. Unter seinem Banner werden wir dem Ansturm ganz Europas widerstehen, wenn es wirklich wagt, uns die Fäulnis und den Unflat seiner Vorschriften für ein irdisches Paradies aufzuzwingen.« Dieselbe Rhetorik begegnet uns heute in den schrillen Tönen, mit denen sich die herrschende Elite Russland von den Werten des Westens verabschiedet, oft unter Beschwörung eines fiktiven Byzanz, das in der russischen Literatur der letzten Jahren wieder Konjunktur hat.

In Heft Nr. 43 von Transit legte Slawomir Sierakowski eine Interpretation von Czesław Miłoszs unbekanntem Roman Die Berge des Parnass vor. Inzwischen ist das Werk in Polen erschienen. Wir drucken hier zum Abschluss des Heftes ein Kapitel ab samt einer Reflexion über den Stellenwert des Romans im Schaffen des großen polnischen Dichters.

Am Ende sei hier des ungarischen Soziologen Elemer Hankiss gedacht, der im Januar diesen Jahres verstorben ist. Als Mitglied des Redaktionskomitees hat er diese Zeitschrift von Anbeginn begleitet. Wir empfehlen seinen 1993 in Transit erschienenen Beitrag »Der ungarische Medienkrieg«2 zur Wiederlektüre, der angesichts der jüngeren Entwicklungen in Ungarn unerwartet an Aktualität gewonnen hat. Hankiss schrieb damals: »Dies ist ein sehr persönlicher und einseitiger Bericht über einen unblutigen Krieg, der allen eine Lehre sein kann, die sich für die Nöte einer jungen Demokratie interessieren. Und für den Spaß, den man beim Aufbau einer Demokratie haben kann.« Zwei Jahrzehnte später ist diese Demokratie im Abbau begriffen, und der Spaß ist tiefer Sorge gewichen.

 

Wien, im März 2015

Anmerkungen


1 Vgl. dazu die Beiträge von Sebastian Huhnholz »Deutschsowjetische Bloodlands?«, in: Journal of Modern European History, vol. 12, nr. 4, 2014, sowie »Erfahrungswandel ohne Methodenwechsel? Zum ›Methodennationalismus‹ der deutschen Rezeption von Timothy Snyders Bloodlands«, in: Tr@nsit, www.iwm.at/read-listen-watch/transit-online/erfahrungswandel-ohne-methodenwechsel/.

2 www.iwm.at/read-listen-watch/transit-online/der-ungarische-medienkrieg/.

Jürgen Osterhammel

SCHUTZ, MACHT UND VERANTWORTUNG

Protektion im Zeitalter der Imperien und danach*

 

 

 

So wie Jan Patočka es in dem großen Essay »Europa und Nach-Europa« als den »Hauptzweck« seines Versuchs bezeichnet, »auf die Fragen überhaupt aufmerksam zu machen«, so möchte ich nichts mehr tun, als ein Thema mit groben Strichen zu umreißen und damit vielleicht eine Diskussion anzuregen, bei der Historiker sich mit Politikwissenschaftlern, Soziologen, Völkerrechtlern und Moralphilosophen zusammentun sollten. Es geht um eine unscheinbare Vokabel aus unserem Alltagswortschatz: »Schutz«.

Zur Semantik von »Schutz«

Im westlichen Denken gehört die Kategorie »Schutz« nicht zum Grundrepertoire des theoretischen Weltbezugs. Das lexikalische Grundwerk der Begriffsgeschichte, die achtbändigen Geschichtlichen Grundbegriffe, erwähnen sie nicht. Vergeblich sucht man in Hand- und Wörterbüchern der Philosophie, der Theologie, der Soziologie und der Politik­wissenschaft nach »Schutz«, protection, la protection oder benachbarten Termini aus demselben semantischen Feld. Das juristische Denken kennt keine übergreifende Kategorie des Schutzes, sondern nur zahlreiche Schutzarten: Grundrechtsschutz, Kündi­gungsschutz, Patentschutz, usw. In der Politikwissenschaft, besonders der Theorie der Internationalen Beziehungen, wird man auf das benachbarte Wortfeld der »Sicherheit« verwiesen. In der Soziologie schweigen die Klassiker zum Thema. Allenfalls die Diskussion um Risiko und eine »Risikogesellschaft«, die zusehen muss, wie sie sich vor unzumutbaren Risiken schützt, geht in unsere Richtung.

Diese Abstinenz gegenüber der Aufwertung eines allgegenwärtigen Alltagswortes zu einer ebenso analytisch wie normativ verwendbaren Kategorie, ist eigenartig. Sie mag jedoch von Fall zu Fall erklärbar sein. Zum Beispiel ist die Soziologie als ein Diskurs über Modernität entstanden, als eine Theorie der bürgerlichen Gesellschaft und damit von Individuen, die sich aus älteren Schutzbindungen emanzipieren und zu frei handlungsfähigen Akteuren werden. Der Idee des Schutzes haftet etwas Vormodernes, wenn nicht Archaisches an: eher Gemeinschaft als Gesellschaft. Der Feudalherr bietet seinen Vasallen und Hintersassen Schutz vor der Niedertracht der Feinde; die Kirche nimmt die Gläubigen in ihre autoritäre Obhut; der Patriarch dominiert seinen Haushalt, weil und solange er ihn nach außen als geschützten Raum garantieren kann.

Die bürgerliche Gesellschaft beruht auf dem Prinzip der – zumindest fiktiven – Gleichheit. Ein Schutzverhältnis hingegen ist eines zwischen Ungleichen, es ist asymmetrisch, eine Beziehung zwischen einem Macht besitzenden Protektor und dem machtlosen oder mindermächtigen Schützling, der sogar manchmal ein Opfer seines Beschützers werden kann. Die Moderne hingegen, so will es der theoretische Generalkonsens der letzten zweihundert Jahre, beruht auf der Gleichheit der Menschen als Marktteilnehmer, Eigentümer – und sei es nur, marxistisch gesehen, Besitzer der eigenen Person – und Staatsbürger.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich die Gleichheit in Programm und Praxis universalisiert. Rechtliche Diskriminierungen auf der Grundlage von Geschlecht und Hautfarbe, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit sind aus den Rechtsordnungen fast aller Länder verschwunden. Nur die biologisch Schwachen, also die Minderjährigen und in vielen Fällen die Behinderten, werden als ungleich anerkannt und stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. In der internationalen Politik und unter einem von den Vereinten Nationen geprägten und überwachten Völkerrecht hat ein Zwergstaat im Prinzip den gleichen souveränen Status wie die führende Weltmacht.

Über asymmetrische Schutzverhältnisse nachzudenken oder gar Schutz zu einer Kategorie der Politik- und Gesellschaftsanalyse erheben zu wollen, hat daher einen konservativen Beiklang. Schutz hat immer mit Verminderung von Freiheit zu tun, mit Abhängigkeit vom Beschützer, mit der Aufgabe von Handlungsautonomie. Wer schutzbedürftig ist, verfügt nicht über die Fülle seiner Kräfte, ist inkomplett, nur teilweise mündig, ergänzungsbedürftig und, vor allem, in einer doppelten Weise eingeschränkt und unterlegen: zum einen gegenüber dem Beschützer, zum anderen aber auch gegenüber der Bedrohung, vor der ein Schutz nötig ist. Denn der Beschützer ist im Allgemeinen das kleinere Übel. Die Macht, die er ausübt, ist erträglich im Vergleich zur größeren Macht oder roheren Gewalt, vor der er schützt. Nur eine Ausnahme vom ungleichen Charakter des Schutzverhältnisses gibt es unter modernen Bedingungen: die Versicherung, die man sich als Kunde kauft. Zwischen mir und meiner Assekuranz besteht ein egalitärer cash nexus, keine Asymmetrie.

Schutzbedürfnisse

Das Gefälle im Schutzverhältnis ist also bei näherer Betrachtung nicht ideologisch konstruiert und deshalb auch dem Vorwurf des Konservati­ven nur bedingt zugänglich. Es liegt in der Natur der Sache. Mit der Zunahme realer Ungleichheit – sei es der Vermögens- und Einkommensverteilung innerhalb einer nationalen Volkswirtschaft, sei es der ökonomischen und militärischen Potenziale von Staaten und ganzen Weltregionen – wachsen die empfundenen und artikulierten Schutzbedürfnisse. Da auch die Globalisierungstendenzen der letzten Jahrzehnte nicht zu einer generellen Nivellierung von Hierarchien geführt haben, da die Welt nicht »flach« geworden ist, bleibt eine ungeheure Menge von Schutzbegehren.

Zum Beispiel hat die globale Ausbreitung des Kapitalismus keineswegs zu einer realisierten Utopie der allgemeinen Daseinsvorsorge geführt. Gewerkschaften sind überall auf der Welt nicht weniger wichtig, als sie es zu ihrer Entstehungszeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts waren. Die Zustände in chinesischen Bergwerken oder südasiatischen Textil­fabriken zeigen die Wirklichkeit ungeschützter Arbeit, der eine effektive Selbstorganisation, also der kollektive Selbstschutz, verwehrt ist. Hunderte von Millionen Menschen leben und arbeiten heute in Bedingungen elementarer Schutzlosigkeit. Dasselbe gilt für die Flüchtlinge und Vertriebenen, deren Zahl beispiellos ist. Man findet sie nicht nur in Afrika und dem Nahen Osten.

Wo der Sozialstaat schwächelt und vollends dort, wo es ihn gar nicht gibt, ist Schutzlosigkeit ein Massenschicksal. Dies gilt nicht nur für Länder mit niedrigstem Pro-Kopf-Einkommen, sondern auch für die Millionen in den USA und anderswo, die während der Hypothekenkrise ab 2007 aus ihren nicht mehr finanzierbaren Wohnungen vertrieben wurden. Vielleicht kann man für Gegenwart wie Vergangenheit ein Kriterium formulieren: Die Zivilisiertheit einer Gesellschaft bemisst sich daran, wie gut sie ihre Schwächsten schützt. Für all dies bräuchte man eine Soziologie der Ohnmacht, die das Pendant zu den bekannten Theorien der Macht bilden müsste, einen öffentlichen Diskurs über die Geschützten und die Ungeschützten und über die zahlreichen Zwischenstufen, die man modisch auf einer Skala der »Prekarität« ver­ortet. Und dies womöglich ergänzt durch eine naturwissenschaftlich-anthropologische Begründung von Schutz, die bei der biologischen Tatsache ansetzen müsste, dass die meisten Spezies ihre schutzlosen Nachkommen verteidigen.

Eine weitere Eigenschaft des Schutzbegriffs besteht darin, dass er ein bedrohliches Gegenprinzip voraussetzt, zum Beispiel eine aggressionsbereite Großmacht, vor der ein Staat Schutz in einem Militärbündnis sucht oder auch nur die Unwägbarkeiten des Lebens, gegen die man eine Versicherung abschließt. Charakteristisch ist auch der Zukunftsbezug. Schutz kann man mit hinreichenden Erfolgschancen nur suchen, wenn es noch nicht zu spät ist und nur noch Nothilfe und Rettung bleiben. Deshalb hat Schutz der Grundstruktur nach einen prospektiven Versicherungscharakter; er ist ein Austausch oder trade-off zwischen der Verminderung des Risikos zukünftiger Beeinträchtigung und den Kosten, die immateriell in freiwilliger Einschränkung der eigenen Handlungsautonomie bestehen.

Zwei weitere Überlegungen kommen hinzu. Erstens ist die zumindest aus liberaler Sicht sozialkonservative Konnotation des Schutzkonzepts, das aber natürlich schon früh auch ein sozialistisches war (als Schutz des Proletariats vor dem Druck des freien Marktes), durch die Idee des Schutzes der Natur vollkommen umgepolt worden. Zuerst auf ökologischem Gebiet hat der Schutzgedanke die Wertigkeit des Fortschrittlichen angenommen. Spätestens mit dem Gegensatz von ressourcenverzehrendem, am Produktionsparadigma orientiertem Sozialismus und einem ressourcenschonenden Ökologismus ist auch das alte Rechts-Links-Schema der europäischen Politik ins Wanken geraten. Fortschrittlich ist heute eher, wer die lebende Natur und das Klima schützen will, als der Protektor von Arbeitsplätzen im Kohlebergbau.

Zweitens gehört zu den negativ belasteten Bedeutungen von »Schutz« die korruptionsverdächtige Protektion, ein verbreiteter Falltypus asymmetrischer Sozialbeziehungen. Das Protegieren als Instrument von Einflusspolitik gehört zu den weithin modernisierungsresistenten Universalien des sozialen Lebens. Vergeblich dürfte man einigermaßen komplexe Gesellschaften suchen, in denen ein unvermischtes Leistungsprinzip vorherrscht, in denen noch nicht einmal sanfte Formen von Seilschaften, Cliquen, Lehrer-Schüler-Verhältnissen, Verwandtschaftsbanden, lands­mannschaftlichen Solidaritäten und anderen Formen von »Beziehungen« beim Fortkommen der Einzelnen eine Rolle spielen. Solche hyperrationalen Gesellschaften wären vermutlich in ihrem eisigen Meritokratismus unmenschlich. Auf der anderen Seite ist ein Überhandnehmen irregulär zugeteilter Lebenschancen, also systemische Korruption, eine Hauptquelle politischer und administrativer Dysfunktionalität und eine der am weitesten verbreiteten Ursachen des Legitimitätsmangels politischer Ordnungen. Personalprotektion als Platzierungsstrategie ist mit der Rationalisierung sozialer Beziehungen im 19. und 20. Jahr­hundert keineswegs verschwunden. Der alte Begriff des »Klientelismus« bleibt für die Untersuchung von Sozialverhältnissen auch in der Gegenwart unentbehrlich. Je unschärfer Klassen- und Schichtungsstrukturen bei genauerem Hinsehen werden, um so deutlicher rückt die fortdauernde Bedeutung informeller Netzwerke in den Blick.

Schutzverantwortung in der internationalen Politik: Die Rückkehr des Protektorats

In der Staatenwelt, so möchte man meinen, liegen die Verhältnisse einfacher. Hier gibt es klar definierte Akteure, nämlich die international anerkannten Regierungen souveräner Staaten. Über ihnen schwebt die Ebene internationaler Organisationen, also in erster Linie der UN, im Ausnahmefall Europa auch die Dachstruktur supranationaler Institutionen mit Unionscharakter, also die Europäische Union und ihr Organgeflecht. Die Beziehungen zwischen den Staaten sind im wesentlichen durch zwischenstaatliche Verträge und durch ein übergreifendes, allgemein anerkanntes Völkerrecht geregelt. Sie spielen sich teilweise immer noch hinter den Kulissen ab, sind aber im allgemeinen doch vor der Weltöffentlichkeit transparenter als im Zeitalter der Geheimdiplomatie.

Seit dem Ende des Kalten Krieges vor einem Vierteljahrhundert, so meinen viele Zeitdiagnostiker, hat sich die internationale Politik weitgehend entideologisiert, hat aus der Falle allgegenwärtiger Polarisierung herausgefunden und eröffnet größere Spielräume, um jenseits von national egoistischer Realpolitik »idealistische« Ziele eines menschheitlich geteilten Gemeinwohls anzustreben: den Weltfrieden, die ubiquitäre Herrschaft des Rechts, die Begrenzung und Beseitigung von Hunger, Krankheit und Unbildung. In einer solchen Welt wäre Schutz eigentlich nur noch nötig als Schonraum für »Hilfe zur Selbsthilfe«, so etwas wie zielstrebig erziehende Toleranz von guten Eltern und Lehrern gegenüber Heranwachsenden.

Leider hat die Realität bisher solch rosige Erwartungen enttäuscht. Man musste vielleicht Historiker sein, um aufzuhorchen, als im Juni 1999 im Kosovo eine von Friedenstruppen gesicherte UN-Übergangsverwaltung entstand, auf die umgehend der Begriff des internationalen »Protektorats« angewandt wurde. Eine ähnliche Konstruktion wurde im Oktober desselben Jahres für Osttimor gewählt, das bis dahin von seiner früheren Annexionsmacht Indonesien bedrängt worden war. Hatte es aber nicht vom März 1939 bis zur deutschen Kapitulation im Mai 1945 ein »Protektorat Böhmen und Mähren« gegeben, der offizielle Name der vom nationalsozialistischen Großdeutschland annektierten Tschechoslowakei? War nicht überhaupt das Protektorat eine weithin praktizierte Form europäischer Kolonialherrschaft gewesen, die erst mit der Dekolonisation in den 1950er und 1960er Jahren verschwand? Hießen nicht die Kolonien des Deutschen Kaiserreichs »Schutzgebiete« und die kolonialen Militärkräfte »Schutztruppen«? Wer sollte damals von und vor wem geschützt werden?

Schon 1992 waren in Kroatien, wenig später in Bosnien und Herzegowina »Schutzzonen« (offiziell: United Nations Protected Areas), eingerichtet worden, freilich von fragwürdiger Effizienz. Die USA griffen das Konzept im Irakkrieg von 2003 auf und schufen gesicherte Zonen, in denen die irakischen Kurden vor der Verfolgung durch Saddam Hussein sicher sein sollten. (Übrigens hatte schon Ende 1937 der Siemens-Repräsentant John Rabe in Nanjing Tausende von Chinesen vor der japanischen Soldateska gerettet, indem er in einem mutigen Bluff eine »Schutzzone« erklärte und darüber eine Hakenkreuzfahne wehen ließ.) Im Herbst 2014 wurde die Etablierung solcher Schutzzonen von Sprechern der Jesiden und Christen im Irak gefordert, um diese Gruppen vor den mörderischen Nachstellungen des Islamischen Staates in Sicherheit zu bringen.

Mehr noch: durch einen Beschluss der Generalversammlung von 2005 haben sich die Vereinten Nationen auf das Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, oft abgekürzt »R2P«) festgelegt. Seine Auslegung ist unter Juristen und in der Politik umstritten, aber der Grundgedanke lässt sich leicht zusammenfassen. Er besteht aus zwei Schritten. Erstens hat jede nationale Regierung die »Pflicht« (wie man hier respon­sibility etwas zugespitzt übersetzen kann), für die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer eigenen Bevölkerung zu sorgen. Vernachlässigt sie diese Pflicht in einem Ausmaß, das zu umfangreichen Verletzungen der Menschenrechte führt, dann hat – zweitens – die internationale Gemeinschaft die Verantwortung (ob in diesem Falle auch die zum Handeln zwingende Pflicht, ist umstritten), sich über das Prinzip der Nichteinmischung in fremde Souveränität hinwegzusetzen und anstelle der pflichtvergessenen Regierung selbst für die Wiederherstellung einigermaßen erträglicher Lebensumstände zu sorgen.

Auch dieser dramatische Appell an eine übernationale Verantwortung für Bevölkerungsgruppen und ganze Länder, die als hilflose Objekte der Weltpolitik gesehen werden, weckt historische Reminiszenzen. Denn der Völkerbund, die Vorläuferorganisation der Vereinten Nationen, bekannte sich 1919 zum Prinzip des trusteeship, das im Gegensatz zum Kolonialismus der Vorkriegszeit ein Element der Verantwortlichkeit enthielt, besonders dort, wo der Völkerbund Gebiete, die vormals von Deutschland und dem Osmanischen Reich kontrolliert worden waren, einzelnen Siegermächten als Mandate übertrug. Damit war ein treuhänderischer Erziehungskolonialismus gemeint, der letzten Endes in der Unabhängigkeit der Kolonisierten münden sollte.

Humanitäre Interventionen

Im Prinzip der Schutzverantwortung verbindet sich das Stellvertreter­handeln der Treuhandschaft unmittelbar mit einem älteren Handlungstyp: dem der humanitären Intervention. Waren solche Interventionen im früheren Völkerrechtsverständnis unter der allgemeinen Ächtung von Krieg und Gewalt verboten, weil sie fremde staatliche Souveränität verletzten, so sind sie unter bestimmten Umständen seit einigen Jahren zugelassen, wenn nicht sogar in Einzelfällen geboten. Bis dahin erfolgten Interventionen typischerweise in Gestalt des Einsatzes europäischer und nordamerikanischer Truppen zur Rettung eigener Staatsbürger aus lebensbedrohlichen Situationen in einem fremden Land. Dafür gibt es viele Beispiele. Das spektakulärste aller Zeiten war die gemeinsame Intervention von acht Mächten gegen das Chinesische Kaiserreich im Sommer des Jahres 1900, nachdem die aufständische Kampfsekte der Yihetuan oder »Boxer« das Gesandtschaftsviertel in Peking belagert hatte und nun mit der Massakrierung der Ausländer drohte. Formal handelte es sich um einen Krieg, den China den Mächten erklärt hatte, de facto war es eine – schließlich erfolgreiche – Rettungsintervention. Ein dramatisches Beispiel aus neuerer Zeit ist die Befreiung von 102 Geiseln auf dem Flughafen von Entebbe in Uganda durch israelische Sicherheitskräfte im Juli 1976. Weniger filmreif, aber heute häufiger ist overseas citizen protection, z.B. die schnelle Evakuation von 35.000 Chinesen aus Libyen Anfang 2011.

Mit der Anerkennung des Prinzips der Schutzverantwortung wurde allerdings eine viel weiter reichende Art der Intervention legalisiert und in das Instrumentarium der internationalen Politik aufgenommen: der Gewalteinsatz nicht nur zu Gunsten von eigenen Bürgern der Interventionsmächte (der übrigens völkerrechtlich niemals eindeutig erlaubt worden war), sondern auch zum Nutzen von verfolgten Fremden. Mit einer emotional zugespitzten Redensart, die sich in Medien und Politik zuerst auf dem Höhepunkt der Libyen-Krise im Frühjahr 2011, dann im Zusammenhang des gleichzeitig beginnenden syrischen Bürgerkrieges ausbreitete und nüchterne Völkerrechtler erschauern lässt: Wenn eine Regierung »Krieg gegen das eigene Volk« führt, dann darf und muss man sie mit militärischen Mitteln daran hindern. Die Intervention, ob man sie im Einzelfall nun »humanitär« nennt oder nicht, ist damit beinahe zu einem virtuellen Standardinstrument der Weltpolitik geworden. Ganze Armeen sind inzwischen von der klassischen Landesverteidigung auf ferne Eingreifeinsätze umorientiert worden.

Nimmt man nun noch hinzu, dass Russland den »Schutz« russisch­sprachiger Minderheiten in seinen Nachbarstaaten unter Verletzung von deren Souveränitätsrechten zu einer Option seiner Außenpolitik erklärt und 2014 im Falle der Krim und der Ostukraine bereits in die Tat umgesetzt hat, dass es sich also unilateral übergeordnete Rechte von – um in ein älteres Lexikon zu greifen – Volkstumsschutz und imperialer Interessenverteidigung herausnimmt, dann scheint sich die Geschichte vollends zu wiederholen. Nach Dekolonisation und Kaltem Krieg erinnert plötzlich sehr vieles an die Epoche davor.

Epochen von Intervention und Protektion

So einfach ist es selbstverständlich nicht. Wenn die Geschichte sich wiederholt, dann mit charakteristischen Volten und Verschiebungen. Man muss sich vor zwei Einseitigkeiten hüten. Auf der einen Seite wäre es falsch, im Menschenrechtsinterventionismus der Gegenwart schlichtweg eine Wiederauflage des alten Imperialismus zu sehen und vielleicht sogar aus diesem Grunde einer auf Schutzverantwortung gegründeten Politik prinzipiell ihre Legitimität abzusprechen. Das Schlagwort vom Neoimperialismus greift zu kurz. Andererseits bedarf ein schematisches Geschichtsbild der Kritik, das, in den Sozialwissenschaften heute weit verbreitet, vom Ende des Kalten Krieges 1990 eine neue Epoche der Weltpolitik datiert, eine Epoche, in welcher der alte Machtrealismus durch eine wertegesteuerte Menschenrechtspolitik im Zeichen der Globalisierung abgelöst worden sei.

Zwischen 1648 und 1990, so kann man vergröbernd ein ohnehin schon sehr simples Modell zusammenfassen, habe eine »Westfälische« Ordnung gegolten, der zufolge souveräne Machtstaaten auf ihren jeweiligen Territorien treiben konnten, was sie wollten, während sie ihre Beziehungen untereinander über die Mächtemechanik von Gleichgewicht, imperialer Konkurrenz und Abschreckung regelten. Diese Ordnung sei seither tendenziell durch eine neuartige Moralisierung der internationalen Politik unterlaufen und am Ende außer Kraft gesetzt worden. Zwischen diesen beiden extremen Positionen lässt sich eine andere Geschichte von Schutzbeziehungen in der Staatenwelt erzählen.

Sie zerfällt allerdings chronologisch in zwei Abschnitte, die durch das Ende des Kalten Krieges getrennt werden, jedoch weniger aus einem geschichtsphilosophischen als aus einem pragmatischen Grund: Auch wenn es in jüngster Zeit gelegentlich Interventionen gab, die nicht von einem UN-Mandat gedeckt waren (vor allem 1999 der NATO-Lufteinsatz im Kosovo), so herrscht doch allgemeine Übereinstimmung darüber, dass in Ermangelung einer mit Rechten der Bundesexekution ausgestatteten Weltregierung allein der Weltsicherheitsrat Militäreinsätze zwecks Durchsetzung der Schutzverantwortung autorisieren darf und dass diese Militäreinsätze in aller Regel multilateral sein müssen. Erst mit dem Ende der permanenten Blockade zwischen den vetoberechtigten ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates hat dieses Gremium die nötige Handlungsfreiheit gewonnen, um solche Autorisierungen zu beschließen. Mit diesem Grundsatz sind freilich keineswegs alle Fragen, die sich im Einzelfall ergeben könnten, bereits gelöst. Zu diesen Fragen gehören etwa die folgenden drei:

Erstens stellt sich das Problem, wie die Größenordnung von Menschen­rechtsverletzungen empirisch unanfechtbar festgestellt und politisch abwägend beurteilt werden kann. Muss »Völkermord« (eine ebenso suggestive wie schillernde Vokabel) bereits begonnen haben oder unmittelbar bevorstehen, oder genügt es schon, wenn die Politik eines Regimes Flüchtlingsströme erheblichen Ausmaßes verursacht: Flücht­lingsströme, die von Völkerrechtlern heute oft als destabilisierende »Friedensbedrohung« interpretiert werden? Welche Rolle spielen Medien und Propaganda? Wie lassen sich in einem undurchsichtigen Konflikt­gemenge Täter und Opfer trennscharf identifizieren?

Selbst wenn – zweitens – kaum jemand nach dem Verschwinden der amerikanischen Neokonservativen aus Positionen politischen Einflusses noch die Ansicht vertritt, es sei gestattet, zwecks Verbreitung der Demokratie und westlicher Wertvorstellungen (etwa der Gleichberechtigung und Förderung von Frauen) Angriffskriege zu führen, so ist doch zu erwarten, dass jeder schützende (und oft per »Kollateralschaden« Dritte in Mitleidenschaft ziehende) Eingriff in eine Konfliktsituation primär erst einmal destruktiv wirkt. Ein failed state wird nicht schon dadurch stabiler, dass man ihn ohne Exit-Strategie bombardiert. Unter welchem Mandat kann aber eine längere Besatzungsherrschaft gerechtfertigt werden?

Die berühmten Beispiele von gelungenem Aufbau unter Siegerbesatzung, nämlich Deutschland und Japan nach 1945, liegen schon zu weit zurück, um noch maßgeblich zu sein, und sie waren allein schon deshalb Sonderfälle, weil hier, anders als in Somalia, Haiti oder Osttimor, kein elementares nation-building erforderlich war. Ansonsten fallen die historischen Erfahrungen gemischt aus. Die als Befreiungs-, Befriedungs- und Wiederaufbauprojekte betrachteten Okkupationen des Irak und Afghanistans gelten heute weithin als Fehlschläge. Im Vergleich dazu verlief die Gründung des griechischen Staates im Jahre 1830, die auf einen Angriff der Flotten Großbritanniens und Russlands gegen die auf den griechischen Inseln wütenden Osmanen folgte, mit europäischer – insbesondere bayerischer – Hilfe, um einiges erfolg­reicher. Ziehen sich jedoch die Interventen nach einem kurzen surgical strike zurück und überlassen das Objekt ihres Eingreifens sich selbst, dann droht – wie in Libyen nach Gaddafi – das, was die klassische politische Theorie noch mehr perhorreszierte als die Tyrannis: die Anarchie.

Drittens können auch schützende humanitäre Interventionen keine unmittelbaren und spontanen Rettungsaktionen des Weltgewissens per se sein. Mögen sie für die Betroffenen plötzlich so erfolgen wie das erlösende Erscheinen des Ministers im Fidelio, so verbergen sich im Hintergrund doch komplizierte politische Vorbereitungen mit nationalen Regierungen und Militärapparaten, der UN-Bürokratie, humanitären Lobbyorganisationen und oft auch Exilpolitikern als den wichtigsten Mitspielern. Dies war bei den Interventionen des 19. Jahrhunderts kaum anders, von denen sich außer der griechischen auch eine ganze Reihe anderer gegen das Osmanische Reich richteten. Die Suche nach rein idealistisch motivierten, gewissermaßen politikfreien Schutzeingriffen führt in die Irre. Damals wie heute vermischen sich Gesinnungsethik und interessengeleitete Machtpolitik. Es gibt in den internationalen Beziehungen keine geradlinige und stetige Fortschrittsgeschichte vom Egoismus zum Altruismus.

Diese beiden Ingredienzien treten meist gemischt auf. Im 16. Jahrhundert unterstützte England die aufständischen Niederländer aus ideologischer Solidarität mit bedrohten Protestanten, aber gleichzeitig auch, um ein Festsetzen Spaniens oder das Ausbrechen von Anarchie an seiner kontinentalen Gegenküste zu verhindern. Im 17. Jahrhundert kam Oliver Cromwell den bedrängten protestantischen Waldensern im italienischen Piemont zu Hilfe, obwohl keinerlei Interessen des englischen Staates auf dem Spiel standen: ein seltener Fall von grenzüberschreitendem »Idealismus«. Ebenso schritt im frühen 19. Jahrhundert die Royal Navy auf allen Weltmeeren gegen den Sklavenhandel ein, ohne damit unmittelbar die geostrategischen und ökonomischen Interessen des Vereinigten Königreichs zu verfolgen. Dies waren eben­falls im wesentlichen idealistisch, im Fall der Sklaverei sogar ansatzweise menschenrechtlich motivierte Aktionen. In vielen anderen Fällen hingegen, die sich von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart finden, diente die Empörung über das, was im 19. Jahrhundert »Massaker« hieß und heute »Menschenrechtsverletzung« genannt wird, als Vorwand für Machtdemonstrationen und Machtexpansion.

Man mag allerdings bezweifeln, dass die Wahrnehmung von Schutz­verantwortung primär von den leitenden Absichten her beurteilt werden sollte. Wenn ein – wie auch immer motiviertes – Eingreifen den Zweck erfüllt, Verbrechen Einhalt zu gebieten, wäre die Aktion erfolgreich gewesen. Besonders wäre sie es dann, wenn gewaltförmige Folgen größeren Umfangs, etwa das Aufbrechen neuer gewaltsamer Konflikte (wie im Irak nach der Entmachtung Saddam Husseins) ausbleiben. Auch die Frage, warum – ob im 19. Jahrhundert oder in der Gegenwart – Großmächte in einigen Fällen intervenierten, in anderen, wo es mindestens ebenso dringlich geboten gewesen wäre, aber nicht, lässt sich aus rein humanitären Intentionen allein nicht beantworten. Tatsächliche Aktion verlangt einen politischen Willen, der wiederum unter Bedingung demokratischer Politik von innenpolitischen Prioritäten bestimmt wird. So hatte die Enthaltung der Bundesrepublik Deutschland am 17. März 2011 bei der Entscheidung im Weltsicherheitsrat über einen Lufteinsatz in Libyen unter anderem den taktischen Hintergrund, dass zwei Landtagswahlen unmittelbar bevorstanden und die verantwortlichen Politiker, also Kanzlerin und Bundesaußenminister, angesichts der in Deutschland favorisierten »Kultur der militärischen Zurückhaltung« die Unpopularität einer Kriegsbeteiligung fürchteten.

Eine Geschichte des internationalen Schutzes – um nun zu ihr zurückzukehren – könnte in breitesten Strichen ungefähr so aussehen:

In der europäischen Staatenwelt der Frühen Neuzeit war konfessionelle Solidarität ein häufiger Grund für grenzüberschreitende Militäroperationen. Schon im 16. Jahrhundert tauchte allerdings daneben der Gedanke auf, »ungerechte« Herrscher dürften nicht nur von ihrem eigenen Volk abgesetzt werden, sondern dies dürfe auch mit fremder Unterstützung, im Extremfall sogar allein auf fremde Initiative geschehen. In einigen Fällen kam es tatsächlich zu solchen Depositionen von Fürsten, die es in den Augen ihrer Kollegen zu toll trieben. Der Friedenskongress von Münster und Osnabrück hierarchisierte 1648 erstmals das Akteurspersonal und definierte den kleinen Kreis der europäischen Großmächte. Darin und in der konfessionellen Entschärfung, modern gesprochen: De-Ideologisierung, der Konfliktmuster lag seine Bedeutung, nicht in der vermeintlichen Erschaffung abgeschotteter Machtmonaden. Die Westfälische Ordnung beendete jedoch keineswegs die religiös motivierte oder zumindest offiziell so begründete Vertreibung von Minderheiten. Die Aufhebung des Ediktes von Nantes durch Ludwig XIV. 1685 ließ über 50.000 Hugenotten aus Frankreich allein in die deutschen Länder fliehen. Auch schwächte sich die Stellung kleinerer Akteure; die Teilungen Polens waren im Widerspiel der Großmächte vollkommen systemkonform.

Der Interventionismus im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons war erstmals, neben strategischen Imperativen der Blitzkriegführung, säkular-ideologisch motiviert. Wie zunächst 1798 in Ägypten, trat Bonaparte auch an den Peripherien Europas als Bringer einer höheren Zivilisation auf. Verschiedene nationale Varianten einer europäischen Zivilisierungsmission – die britische war stärker religiös aufgeladen als die französische – wurden dann zu einer Triebfeder der europäischen Kolonialexpansion im gesamten 19. Jahrhundert. »Zivilisierung«, die den Kolonialvölkern übrigens selten mit stärkerer Gewalt aufgezwungen wurde als innereuropäische Germanisierungen oder Russifizierungen, bedeutete im Denken der Zeit auch Schutz der Nicht-Europäer vor sich selbst, Befreiung von einheimischen Traditionen und Religionen, die angeblich einer höheren Entwicklung im Wege standen.

Zum Herrschaftsrepertoire der Kolonialmächte gehörte andererseits die indirekte Herrschaft, die sich über bestehende Ordnungen lagerte und wenig in sie eingriff, mithin keine größeren zivilisierungs-missionarischen Ambitionen verfolgte. In solchen Fällen wurden indigene Verhältnisse vor den Einwirkungen der Moderne geschützt. Die Form des Protektorats bot dafür eine geeignete Hülle. Protektorate waren eine Art von colonialism light. Diese Option wurde häufig auch aus Gründen der internationalen Politik gewählt: um multiple und mehrschichtige Souveränitäten zu ermöglichen oder um andere imperiale Mächte durch die extremere Form der Annexion nicht zu sehr zu provozieren.

Der Schutzgedanke kam in dieser Epoche weiterhin in drei anderen Spielarten vor. Erstens suchten gelegentlich nicht-europäische Herrscher und Völker von sich aus Schutz bei einer der Kolonialmächte, vor allem, um dem noch härteren Schicksal einer Unterwerfung unter ein rassisti­sches Siedlerregime zu entgehen. Zweitens mischten sich die europäischen Mächte über Religionsprotektorate, also die einseitige Unterstellung von Missionaren und indigenen Christen unter fremden Schutz, in die inneren Verhältnisse nominell selbständiger Staaten wie China und dem Osmanischen Reich ein. Hier konnte Schutz zu einem trojanischen Pferd der indirekten Destabilisierung werden, denn ein Übergriff auf die geschützten Bevölkerungsgruppen ließ sich leicht als ein casus belli interpretieren.

Drittens war es ein Novum des Berliner Kongresses von 1878, dass erstmals das Rechtsinstrument des Minderheitenschutzes in internationale Verträge eingefügt wurde. Das blieb in den meisten Fällen einstweilen ohne größere Folgen, bereitete jedoch juristisch die späteren Regelungen der Pariser Friedensverträge von 1919 vor. Entscheidend war, dass sich nun die Ansicht durchzusetzen begann, Obrigkeiten könnten mit ihren eigenen Untertanen nicht nach Belieben umspringen. Dies war nicht unbedingt ausschließlich humanitär gemeint, sondern entsprang auch der Sorge um die Stabilität territorial neugeordneter Regionen. Der Minderheitenschutz wird umso auffälliger, als im Zeitalter des kompetitiven Hochimperialismus humanitäre Interventionen eher seltener wurden als in der Zeit davor. Waren die Kolonialgebiete erst einmal verteilt, respektierte man die Regel, sich in die Kolonien der Konkurrenz nicht einzumischen.

Ähnliches galt unter anderen Vorzeichen später für den Kalten Krieg der fünfziger bis achtziger Jahre, als die Supermächte relativ zögerlich bei ihren Versuchen waren, in die Einflusszonen der Gegenseite vorzudringen. Die erfolgreichsten Fälle von wahrgenommener Schutzverantwortung gingen in dieser Periode von asiatischen Akteuren aus, zunächst von Indien 1971 im Sezessionskrieg Ostpakistans, der mit brutalen Übergriffen der pakistanischen Armee auf die Zivilbevölkerung Bengalens begonnen hatte und der dann zur Selbstständigkeit des neuen Staates Bangladesch führte. Indien verhinderte damals wahrscheinlich eine noch viel größere humanitäre Katastrophe. Den schlimmsten »Krieg«, den in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts »eine Regierung gegen ihr eigenes Volk« führte, beendete Vietnam 1978, indem es das massenmörderische Regime der Roten Khmer in Kambodscha durch einen militärischen Einmarsch entmachtete. Diese Aktion, die mittelfristig und mit UN-Hilfe in eine relativ günstige Weiterentwick­lung Kambodschas mündete, wäre im Meinungsklima des frühen 21. Jahrhunderts als Musterbeispiel von R2P umjubelt worden. Im späten Kalten Krieg fand Vietnam indes wenig Beifall in der westlich dominierten Weltöffentlichkeit, weil es als Vasall der Sowjetunion galt, während die Roten Khmer unter der losen Protektion des spätmaoistischen China standen, zu dem die USA seit Präsident Nixons Überraschungsbesuch von 1972 sich langsam erwärmende Beziehun­gen unterhielten.

Die Einführung der Schutzverantwortung als verpflichtendes Prinzip internationaler Politik 2005 war in der Geschichte internationalen Schutzes revolutionär, weil dieses Prinzip mehr nach sich zieht als nur die punktuelle Reparatur spezifischer Missstände. Es wird nicht nur sporadisch in die Souveränität von Staaten eingegriffen, vielmehr wird ein von der Weltgemeinschaft insgesamt, repräsentiert durch den Sicherheitsrat, sanktionierter Regimewechsel, also nichts weniger als eine Revolution von außen, in Kauf genommen. Dieser Wandel wird vielfach als unmittelbares Ergebnis einer normativen Evolution verstanden. Die Sensibilität der Menschheit für Menschenrechtsverletzungen sei gestiegen, die Toleranz für Täter, auch solche in politischen Ämtern, zurückgegangen. Die Einsetzung einer internationa­len Strafgerichtsbarkeit für Kriegsverbrechen sei ein weiteres Indiz für einen Schub im globalen Rechtsempfinden.

Daran dürfte vieles richtig sein, auch wenn die Versuchung groß ist, einen solchen Wertewandel, wie er ähnlich um 1800 bei der De-Legitimierung der bis dahin im atlantischen Raum selbstverständlichen Sklaverei festzustellen ist, als unabhängige Variable zu betrachten, die man selbst nicht weiter zu erklären braucht. Aber dieser Faktor allein reicht nicht aus. R2P war auch eine Flucht nach vorn als Konsequenz aus dem Scheitern des Peace keeping