Details
Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796 - 1803
Unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens gegen den Serienstraftäter Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, 1802/03.Dissertation Universität Mainz
23,99 € |
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Verlag: | Stiftung historische Kommission für die Rheinlande 1789 - 1815 |
Format: | EPUB |
Veröffentl.: | 04.04.2016 |
ISBN/EAN: | 9783981783117 |
Sprache: | deutsch |
Anzahl Seiten: | 334 |
Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.
Beschreibungen
Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des beruchtigten Serien-straftaters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Von der Presse war er bald als deutscher Baron, bald als Freiheitskampfer an der Spitze von 600 Aufstandischen oder als Rauberhauptmann mit 1.000 Gefolgs-leuten tituliert. Das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Tribunal criminel special konnte nichts von alledem feststellen: Vor sich hatte es nur"e; einen Dieb, Erpresser und Rauber. Selbst die heute so oft genannte Schinderhannes-Bande gab es nicht. In dem vorliegenden Buch wird zum einen die Strafakte Schinderhannes einer vollstndigen Bearbeitung unterzogen erstmals seit dem Proze vor ber 200 Jahren. Zum anderen dient der Fall der Aufarbeitung der Strafjustiz von Mainz und Frankfurt, als der Rhein zur Grenze zwischen dem Heiligen Rmischen Reich Deutscher Nation und dem revolutionren Frankreich wurde. Beide Stdte waren zu dieser Zeit auch die Zentren, um die sich die Aktivitten des bekannten Straftters abspielten. Es werden die Strafgerichtsbarkeit in Aufbau und Verfahren detailliert beschrieben und die Praxis der Gerichte durch die Aufarbeitung aller 1.080 Aktenvorgnge beleuchtet. Damit entsteht nicht nur ein bisher unbekanntes Bild von der Kriminalitt im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit des Schinderhannes, sondern es werden auch die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Stdte deutlich. So war in Frankfurt noch das alte deutsche Inquisitionsgericht ttig, whrenddessen in Mainz bereits der reformierte Proze, Grundlage fr unser heutiges deutsches Strafrecht, eingefhrt worden war.