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Friedrich Bouterwek und Kants Rechtslehre


Friedrich Bouterwek und Kants Rechtslehre

Rechtsgeschichtliche Betrachtung zweier Rezensionen aus der Zeitschrift "Göttingische Anzeigen von gelehrten Sachen" von 1797 und 1799
1. Auflage

von: Maximilian Hübler

15,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 29.11.2022
ISBN/EAN: 9783346769831
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 22

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Die zeitgenössische Rezeption von Immanuel Kants Rechtslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit soll geklärt werden, was Bouterwek kritisiert und was er an Kants Rechtslehre als positiv erachtet. Zudem soll näher beleuchtet werden, wie Kant auf die Rezension eingeht. Dafür werden in der vorliegende Arbeit vor allem die Rezensionen in der Zeitschrift „Göttingische Anzeigen von gelehrten Sachen“ von 1797 und 1799 zu Kants Werken „Methaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ und „Anhang erläuternder Bemerkungen zu den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre“ analytisch betrachtet.

Gemeinhin gilt Immanuel Kant nicht nur als einer der größten Philosophen der deutschen Geschichte, er wird auch häufig als Begründer des Deutschen Idealismus bezeichnet, dem in der Folge auch Fichte, Schelling oder Hegel zuzurechnen sind. Diese Strömung, vom griechischen Wort ἰδέα abgeleitet, deutet die Wirklichkeit des Subjekts aus einem Urbild heraus und beinhaltet einen erkenntnistheoretischen und einen kritischen Aspekt: die Realität kann nur für ein Subjekt bestehen. Dies widerspricht den Ansätzen der Materialisten, die die Welt auf aus Materie bestehende Gesetzmäßigkeiten zurückführen. Man muss den Begriff auch von den Realisten stark abgrenzen, die die Welt als objektiv, also für alle gleich, sehen. Kant steht mit der 1797 verfassten Rechtslehre zwischen diesen Ideen und versucht als Folge der „Revolution im Kopfe“ , deren zentraler Punkt die geistige Selbstverwaltung ist, Rechtsgrundlagen zu entwickeln, die sich a priori aus der Vernunft ergeben. Denn für ihn besitzt jeder Mensch eine natürliche Anlage zur Metaphysik und erkennt gewisse Ordnungsprinzipien, wie Freiheit oder Gleichheit, an. Er ist der Meinung, dass Ideen Leitprinzipien des Menschen sind, die durch äußere Einflüsse verändert werden. Durch moralische Erkenntnis kann der Mensch „das System vernünftiger Selbsterhaltung“ schaffen. Während Kant eher aus dem Bereich der Philosophie seine Kenntnisse schöpft, kann Friedrich Bouterwek mit einem Jurastudium an der Universität Göttingen aufwarten. Nicht nur aus Verehrung Kants‘ , sondern auch aus einem rechtswissenschaftlichen Hintergrund heraus wagt er eine Kritik an der Rechtslehre. Dies ist die einzige Kritik, die Kant selbst beantwortet und daraufhin seinen Text zum Teil näher erläutert, woraufhin eine zweite Rezension folgte.

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