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Michael Möhring

Und schließlich siegte ich doch

nach einer wahren Begebenheit


Gewidmet Jutta Erbstösser, einer Jurastudentin aus Leipzig, die am 24. Januar 1948 vom russischen NKWD verhaftet und wegen angebliches »Sammeln und Weitergabe von Spionagenachrichten an einen ausländischen Nachrichtendienst« zu 25 Jahren Strafarbeitslager verurteilt wurde. Nach langer Dunkel- und Einzelhaft nahm sie sich am 11. Februar 1952, im Alter von nur 24 Jahren, im DDR-Frauenzuchthaus Hoheneck das Leben. Sie sah keine Zukunft mehr für sich. Quelle: Ehrenbuch der Universität Leipzig


BookRix GmbH & Co. KG
80331 München

Einleitung

 

Dieses Buch schließt an den zweiten Teil an. Es kann aber auch ohne die Kenntnis des ersten und zweiten Teiles gelesen werden, da es inhaltlich ein abgeschlossenes Buch ist.

 

Falls Sie die ersten beiden Teile lesen möchten, Autor und Titel sind:

 

Michael Möhring
Gnadenlos: nach einer wahren Begebenheit

Michael Möhring
In den Fängen der Staatssicherheit: nach wahren Begebenheiten

 

Mehr dazu am Ende des Buches.

 

Wie 1987 alles wieder anfing



Mit den Jahren hatte ich mich daran gewöhnt, in der DDR zu leben. Zwar war der Wunsch, nach Westdeutschland auszuwandern, noch immer vorhanden, aber ich hatte mich damit abgefunden, in der DDR bleiben zu müssen.

Das änderte sich jedoch schlagartig mit der großen Ausreisewelle 1984.

Als ich im Fernsehen die vielen Menschen sah, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln durften, kam in mir alles wieder hoch, was ich all die Jahre unterdrückt hatte.

Zum ersten Mal bereute ich, meinen 1980 zum zweiten Mal gestellten Antrag auf Übersiedlung zurückgezogen zu haben. Ich sah Leute in die BRD ausreisen, die, wenn überhaupt, weit weniger durchgemacht hatten als ich. Viele stellten einen Antrag auf Ausreise und duften kurze Zeit später die DDR verlassen. Gründe waren dafür oft nicht ersichtlich. Oft hieß es jedoch, diese Menschen hätten Besitztümer wie beispielsweise Häuser, die nach der Übersiedlung in Eigentum des Staates übergingen. Persönlich kannte ich jedoch keinen solchen Fall.

Auf der einen Seite gönnte ich diesen Leuten ihre Übersiedlung in den Westen, auf der anderen Seite war ich wütend auf mich selbst, weil ich 1980 viel zu früh das Handtuch geworfen hatte und jetzt zusehen mußte, wie andere ausreisen durften.

Immer wieder sprach ich mit meiner Frau über meine Gedanken, doch ich stieß auf taube Ohren. Sie wollte nichts über ein Leben in Westdeutschland wissen. Ich konnte ihr das noch nicht einmal verübeln, denn alle ihre Verwandten und Bekannten lebten in der DDR. Auch hatte sie einen sicheren Arbeitsplatz und in Westdeutschland wäre die Zukunft ungewiß gewesen.

Derweil hielt die Ausreisewelle an.

Jeder in der DDR kannte in seinem Bekannten- oder Freundeskreis wohl zumindest einen, der das Land verlassen wollte oder in letzter Zeit übergesiedelt ist.

Mir tat es unsagbar weh, jeden Tag im Fernsehen DDR-Bürger zu sehen, die in die westliche Welt übersiedelten. Später wurde von offizieller Seite immer häufiger davon gesprochen, daß ein Großteil derjenigen, die während der Ausreisewelle auswandern durften, mittlerweile wieder zurück in die DDR wollte.

Egal wie mein Leben in Westdeutschland verlaufen wäre, ein Zurück hätte es für mich nicht gegeben.





Ein neuer Ausreiseantrag



Einige Jahre später, am 12. Februar 1987, kam es zur Scheidung, was allerdings nichts mit meinem Übersiedlungswunsch zu tun hatte. Das Sorgerecht für unseren Sohn Sebastian wurde meiner Frau Martina zugesprochen, womit ich einverstanden war. Wir gingen nicht im Zorn auseinander und ich hätte jederzeit unseren Sohn besuchen können. Heute, 30 Jahre später, stehen wir noch immer in Kontakt.

Meine Bewährungszeit war seit einigen Jahren vorüber, und so stellte ich am 1. März 1987 einen erneuten Antrag auf Übersiedlung nach Westdeutschland.

Diesmal mit der festen Absicht, bis zum Erfolg durchzuhalten, komme, was da wolle.

Nun machte ich keinen Hehl mehr daraus und sprach mit jedem, den ich kannte, über diesen Antrag, allerdings immer darauf bedacht, mit meinen Worten nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

Nachdem ich den Übersiedlungsantrag mit der Post an die Abteilung Innere Angelegenheiten in Wittenberg geschickt hatte, passierte die ersten Wochen danach nichts. Wieder sah es so aus, als würde die Behörde meinen Antrag ignorieren.





Die Hufeland-Klinik



Zur damaligen Zeit arbeitete ich schon einige Jahre in einer Klinik als Pfleger. Die Hufeland-Klinik war eine kleine Villa in der Stadtmitte von Wittenberg, deren Besitzer nach dem Krieg von der SED enteignet wurde. Das Haus ging in Staatseigentum über und wurde später in eine Klinik für chronisch kranke Menschen umgebaut.

Die Arbeit machte mir Spaß und ich zog anfangs in Betracht, eine Ausbildung zum Krankenpfleger zu absolvieren. Allerdings war dazu der Abschluß der 10. Klasse nötig, den ich nun vollständig nachholen müßte.

Allein das Fach Literatur nachzuholen, reichte nun nicht mehr aus. Dazu lag das Ende der Schulzeit angeblich zu lange zurück, was ich allerdings für ein künstliches Problem hielt. Wohl kaum einer würde nach Jahren seine Prüfung, egal, um welches Fach es sich handelt, aus dem Stand heraus noch einmal bestehen. Warum sollte ich Fächer, die ich bereits erfolgreich abgeschlossen hatte, noch einmal wiederholen? Was hat Literatur mit Biologie zu tun, oder mit Physik, Chemie?

Mit dem Ausreiseantrag im März 1987 ließ ich dieses Vorhaben jedoch fallen.

Auf der Arbeitsstelle wurde mein Antrag auf Übersiedlung mit Zurückhaltung aufgenommen. Obwohl gegen Ende der 1980er Jahre weit offener mit dem Thema Übersiedlung umgegangen wurde, sprach mich kaum eine der Kolleginnen daraufhin an. Kam das Gespräch doch einmal darauf, dann geschah das nur, wenn ich mit einer Kollegin allein war. Immer mehr kam mir der Verdacht, mein Antrag würde von den Kollegen deshalb ignoriert werden, weil eine diesbezügliche Weisung vorlag.

Diese Annahme bestätigte sich später bei der Akteneinsicht und wird dem Leser aus den Protokollen ersichtlich.

Unmittelbar nach Antragstellung begannen erneut die staatlichen Kontrollen gegen mich. Umgehend wurde meine Arbeitsstelle informiert und eine Beurteilung meiner Arbeitsleistung angefordert.

Davon bekam ich zunächst nichts mit.



05.03.1987

Rat des Kreises Wittenberg
Abt. Gesundheitswesen
Hufeland-Klinik

Beurteilung

Kollege Michael M ö h r i n g, geb. 08.12.1958, wohnhaft Wittenberg, Dr.-Richard-Sorge-Str. 32, arbeitet seit dem 20.02.1985 als pflegerische Hilfskraft in der Hufeland-Klinik Wittenberg.

Er zeigte kontinuierlich gute Leistungen und ist auch bis jetzt ständig bestrebt gewesen, seine Grundkenntnisse in der Krankenpflege zu vervollständigen. Seine Arbeitsweise ist zuverlässig und umsichtig. Er kann für viele pflegerische Tätigkeiten selbständig eingesetzt werden. Im Umgang mit Patienten beobachteten wir ein gutes Einfühlungsvermögen.

Kollege Möhring war immer gleichbleibend höflich und freundlich. Besonders hervorheben müssen wir seine ständige Einsatzbereitschaft bei kurzfristigen Vertretungen einzelner Kolleginnen.

In das Schwesternkollektiv war er integriert. Er wurde anerkannt, und wir hatten bisher auch den Eindruck, daß er sich wohl fühlte, weil er für seine privaten Probleme auch Verständnis fand.

Kollege Möhring ist Mitglied des FDGB und DRK.

(Unterschrift)
A. Ullrich
FÄ Innere Medizin





Austritt aus dem FDGB



Am 30. März 1987 schrieb ich der BGL-Vorsitzenden, Frau Haberland, ich werde mit Wirkung zum 1. April 1987 aus dem FDGB austreten. Die offizielle Reaktion war Unverständnis, und einen Tag später kam es zur obligatorischen Aussprache zwischen Frau Haberland und mir.

Es ging um die Rücknahme dieses Austritts.



46 Wittenberg Lutherstadt, den 01.04.1987
Puschkinstraße 7 – Telefon 21 17

Rat des Kreises Wittenberg
Abt. Gesundheits- und Sozialwesen
Hufeland-Klinik

Aktenvermerk

Betrifft: Austritt des Kollegen Michael Möhring aus dem FDGB

Am 01.04. fand eine Aussprache zwischen dem Kollegen Möhring und der BGL-Vorsitzenden Haberland statt.

Kollegen Möhring wurde angeraten, sich den Austritt aus dem FDGB nochmals in Ruhe zu überlegen, da er sonst alle Ansprüche, die aus der Mitgliedschaft im FDGB resultieren, verliert.

Kollege Möhring war zwar einsichtig, aber er hätte sich alles genau überlegt und ist nicht bereit, den Austritt zurückzunehmen.



Eine Woche später sprach ich mit Frau Haberland noch einmal unter vier Augen. Es zeigte sich, daß sie meinem Ausreiseantrag überhaupt nicht ablehnend gegenüberstand. Sie sagte, ich würde in Westdeutschland sicher Arbeit finden und gab mir Beispiele, wie und wo ich mich bewerben könnte. Sie machte sich um meine Zukunft überhaupt keine Sorgen und ihre Worte gaben mir Mut.

Wenn Sie jünger gewesen wäre, meinte sie, hätte sie diesen Schritt vielleicht auch getan. Sie kannte einige Leute, so ihre Aussage, die in die Bundesrepublik gegangen sind und dort erfolgreich ein neues Leben begonnen hatten. Das würde mir sicher auch gelingen.

Oberarzt Geinitz, ein Mann im Rentenalter, der täglich für ein paar Stunden in der Klinik arbeitete, sah die Sache anders. Zwar sprach er nie mit mir über meinen Ausreisewunsch, mir kam jedoch zu Ohren, er hätte Befürchtungen, ich könnte in der Bundesrepublik untergehen.





Bespitzelung durch die Hufeland-Klinik



Obwohl sich die Kollegen in der Klinik mir gegenüber so verhielten, als sei nichts geschehen, passierte hinter meinem Rücken doch sehr viel. So wurde mir ein »Betreuer« gestellt, ohne daß ich davon wußte oder jemals etwas davon erfuhr.

Sieht man sich die Punkte der nachfolgenden »Betreuungskonzeption« an, kann man davon ausgehen, daß es sich um ein vorgefertigtes Blatt mit Fragen des Ministeriums für Staatssicherheit handelte, die die Hufeland-Klinik beantworten mußte.



Betreuungskonzeption für den ÜE Michael Möhring

Personalien des Antragstellers
Möhring, Michael, pflegerische Hilfskraft Hufeland-Klinik, geb. 08.12.1958, wohnhaft Wittenberg, Dr. R.-Sorge-Str. 32

Personalien des Betreuers
Möbius, Beate geb. 22.11.1957, stellv. Stationsschwester
Kemberg, Wittenberger Straße 9

Personalien des Ehepartners
entfällt, da seit 12.02.1987 geschieden

Kinder
Möhring, Sebastian, geb. 18.02.1982
(lebt bei der geschiedenen Ehefrau)

Verwandte in der DDR
Vater: Barth, Eberhard, Klötze, Waldstraße 12, geb. 15.03.1937
Mutter: Barth, Ingeburg, Klötze, Waldstraße 12, geb. 30.11.1938
Schwester: Barth, Silke, Klötze, Waldstraße 12, geb. 18.07.1968

Weiterhin hat Herr Möhring in Wittenberg, H.-Duncker-Straße, eine Großmutter (Schmidt), bei der er lange Zeit gewesen ist. Es ist nicht bekannt, ob der Großvater noch lebt. Dieser war hier Lehrer und hatte es verstanden, auf seine Besonderheiten einzuwirken. Herr Möhring erwähnt aber nur seine Großmutter, an der er sehr hängt. Mit seinen Eltern hat er Kontakt, durfte sie aber nicht besuchen, solange er nicht im Besitz eines Personalausweises war. In diesem Jahr hat er ihn erst wieder ausgehändigt bekommen.

Verwandte im NSW/Berlin-West
nicht bekannt

Einschätzung der gesellschaftlichen Haltung
Er verhält sich indifferent und inaktiv. Wenn er zu bestimmten Problemen gefragt wurde, hat er bisher eine normale, logisch aufgebaute Haltung gezeigt. Aber im Moment besteht die Gefahr, daß er »überdreht«. Vom Grunde her zeigt er jedoch keine negative Einstellung. Mit Wirkung vom 01.04.1987 ist er »aus persönlichen Gründen« aus dem FDGB ausgetreten. In der daraufhin mit ihm am 01.04.1987 geführten Aussprache wurde ihm durch Kollegin Haberland angeraten, diesen Antrag nochmals zu überdenken. Er war zwar einsichtig, aber meinte, er hätte sich alles genau überlegt und ist nicht bereit, den Austritt zurückzunehmen. Nun gehört er nur noch dem DRK an. An kollektiven Veranstaltungen nimmt er teil und verhält sich unauffällig.

Arbeitsmäßige Haltung
Kollege Möhring ist im Kollektiv anerkannt und wirkt durch seine freundliche, ruhige und meist ausgeglichene Art fördernd auf das Betriebsklima. Auf Grund seiner guten fachlichen Arbeit (im 3-Schicht-System als Hilfspfleger) wäre eine Ausbildung zum Krankenpfleger in Erwägung gezogen worden. Kollege Möhring ist ständig einsatzbereit und im Umgang mit den Patienten sehr einfühlsam. Er arbeitet umsichtig und zuverlässig. In das Schwesternkollektiv ist er voll integriert.

Vorgebrachte Motive
Er möchte in der BRD ein neues Leben anfangen. Hier ist er in allem gescheitert, selbst in seiner Ehe. Er hat keine politischen Motive vorgebracht.

Kontakt
Kollegin Margrit Biebeler auf Grund der gleichen Entscheidung (ÜE), die seit Antragstellung o. g. Kollegin bestehen; zu allen Schwestern der Hufeland-Klinik losen Kontakt

Hobbys
klassische Musik
spielt selbst Gitarre

Charaktereigenschaften, auffällige Verhaltensweisen
reagiert spontan in besonderen Situationen, leicht reizbar

Möglichkeiten der Einflußnahme zwecks Rücknahme des ÜE
Kollege Möhring muß das Gefühl haben, daß er absolut als vollwertiger Mensch anerkannt wird. Er darf keine Gegenreaktion auf sein ÜE spüren. Diskussionen, die in irgendeiner Weise politischen Charakter tragen, würde er abblocken. Beispielsweise Bemerkungen, daß er drüben arbeitslos wäre, würde er nicht akzeptieren. Er sieht die dortigen Verhältnisse zur Zeit in rosigen Farben. Wird im Kollektiv über die Situation in der BRD gesprochen, wird er unsachlich.

Wirksamkeit gesellschaftlicher Kräfte
a) staatliche Leitung: Kollegin Ullrich als Chefärztin der Hufeland-Klinik versucht, ihn positiv zu beeinflussen.
b) BGL: zur Zeit noch fungierenden BGL-Vorsitzenden, Kolln. Haberland, hat er trotz seines Austritts aus dem FDGB noch ein gutes Verhältnis
c) BPO: entfällt
d) FDJ: entfällt
e) Arbeitskollektiv: wird als vollwertiges Mitglied geachtet und behandelt
f) Wohngebiet: nicht bekannt

Einschätzung durch den Betreuer
Hierzu können z. Zt. noch keine Aussagen getroffen werden.

Arbeitsmäßige Veränderungen
nicht vorgesehen

Termine der Gesprächsführung und Berichterstattung
monatlich

Kontrollmaßnahmen
Kontrolle des Aufenthalts im Urlaub
Verbindung zum ABV, Genossen Zabel

Zusätzliche Kontrollmaßnahmen zu gesellschaftlichen Höhepunkten
Einsatz im Frühdienst am 1. Mai 1987

Möglichkeit der Arbeitsplatzbindung zu gesellschaftlichen Höhepunkten
analog zu 18.

Sofortinformation bei Urlaub usw.
wird beachtet

Kurzeinschätzung zum Betreuer
Möbius, Beate
Sie ist im Verhalten ruhig und sachlich, detektivische Fähigkeiten. Herr Möhring hat Vertrauen zu ihr, deshalb als Betreuer gut geeignet.

Apollensdorf-Nord, den 28.04.1987
(Unterschrift)
MR P. Dubro
Ärztlicher Direktor



Beate Möbius kannte ich schon lange bevor ich in der Hufeland-Klinik meine Tätigkeit als Pfleger aufnahm. Sie wohnte nur ein paar Häuser von meinen damaligen Schwiegereltern entfernt, und in einem kleinen Dorf wie Kemberg blieb es nicht aus, daß einer den anderen kannte.

Wenn auch einige Daten im Betreuungskonzept nicht stimmen, so wußte doch die Klinikleitung sehr gut über mich Bescheid. Das war nicht verwunderlich, denn in den Betrieben der DDR gab es so gut wie keine Privatsphäre. Das Wort Datenschutz war weitgehend unbekannt. Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse wurden »mit dem Kollektiv« besprochen. Und das galt auch für den privaten Bereich. War jemand beispielsweise einmal wegen Trunkenheit am Steuer aufgefallen, konnte es durchaus sein, daß die Polizei zusammen mit seinen Arbeitskollegen diesem Jemand die Leviten las.

Mit Ausnahme der Stationsschwester Christa Richter gab es keine Kollegin, die mich ernsthaft von meinem Vorhaben abbringen wollte. Den meisten dürfte es egal gewesen sein, was natürlich nicht ihre offizielle Meinung sein durfte. Andere beneideten mich vielleicht im Geheimen, was nun gar nicht akzeptiert werden würde, hätten sie sich dazu geäußert.

Eine Krankenschwester, sie war etwa im gleichen Alter wie ich, durfte im selben Jahr ihre Verwandtschaft in Westdeutschland besuchen. Ich unterhielt mich nach der Arbeit lange mit ihr und ließ mir das Land erklären, das ich kaum kannte, wo ich aber gern leben wollte.

Sie selbst konnte sich nicht vorstellen, auf Dauer im Westen zu leben, fand aber viele Dinge dort sehr angenehm.

Innerlich fühlte ich mich als Mensch zweiter Klasse, weil ihr etwas erlaubt wurde, was mir verboten war. Trotzdem freute es mich, daß sie reisen durfte und mir auf diese Weise viele Informationen geben konnte.





Eine Reise in die Vergangenheit



In meiner Freizeit fuhr ich gern mit dem Moped durch die Gegend. Hierbei konnte ich mich entspannen und entfloh für kurze Zeit dem Streß, dem ich gerade ausgesetzt war.

In der Stadt Moped zu fahren, war damals weitaus angenehmer, als es heute der Fall ist. Zum einen gab es nicht so viele Autos, zum anderen fuhr keins dieser Mopeds unter 60 – 65 km/h und war somit keine Verkehrsbremse, wie die heutigen Mopeds oder Roller, bei denen nur eine Geschwindigkeit von 45 km/h erlaubt ist.

Über sieben Jahre waren vergangen, seit ich aus dem Gefängnis von Torgau entlassen wurde. Eines Nachmittags kam es mir in den Sinn, den Ort zu besuchen, wo ich so viele Monate leiden mußte. Torgau war nur etwas mehr als 50 Kilometer entfernt. Mit dem Moped war das kein Problem und so fuhr ich hin.

In Torgau brauchte ich nicht lange suchen, um das Gefängnis zu finden. Plötzlich stand ich vor den hohen Mauern, sah die vergitterten Fenster und einige Gefangene dahinter. Dieselben unglücklichen Gefühle, die ich 1979 hatte, stiegen wieder in mir hoch. Auf der anderen Seite gaben sie mir auch Kraft, meine aussichtslose Situation in der zu erwartenden Auseinandersetzung mit der Abteilung Innere Angelegenheiten durchzustehen. Die Zeit jetzt war nichts im Vergleich zu der Zeit damals in Arrest.

Auf der Fahrt zurück hatte ich etwas Mut geschöpft für meinen Kampf um eine Übersiedlung.

Meinen zweiten Ausreiseantrag stellte ich einen Monat später, am 1. April 1987. Gleichzeitig schrieb ich an den Staatsrat der DDR, weil auf meinen ersten Antrag auf Übersiedlung noch keinerlei Reaktion seitens der Abteilung Innere Angelegenheiten erfolgte. Außerdem wollte ich, daß mein Übersiedlungswunsch auch in Berlin bekannt wird. Von nun an beschloß ich, jeden Monat einen Antrag auf Übersiedlung in die BRD zu stellen, bis sich eine Reaktion zeigte oder mein Antrag genehmigt wurde.





Suche nach gesetzwidrigen Handlungen



Meine Ausdrucksweise in den Ausreiseanträgen war teilweise herausfordernd. Diese Provokationen blieben nicht ohne Folgen.

Wie ich heute den Akten entnehmen kann, dachte die Abteilung Innere Angelegenheiten in Wittenberg bereits nach meinem Ausreiseantrag vom 1. März 1987 darüber nach, mich gemäß § 220 StGB aus dem Verkehr zu ziehen. Dieser Paragraph besagte, daß öffentliche Äußerungen, welche die Staatsmacht als beleidigend betrachtet, mit Gefängnis bestraft werden können.

Zwar achtete ich in meinen Ausreiseanträgen darauf, die Staatsmacht nicht zu beschimpfen, doch die Auslegung des § 220 StGB durch die Behörden sollte mir erst später klarwerden.



Es folgt ein Ausschnitt aus einem Protokoll. Unwichtige oder dem Leser bekannte Daten wurden ausgelassen. Das wird auch in den folgenden Berichten oder Protokollen in diesem Buch so gehandhabt.



Wittenberg, den 22.04.1987

MfS Halle
Diensteinheit: KD Wittenberg
Mitarbeiter: Walther

Übersichtsbogen zur operativen Personenkontrolle

»Pfleger«
(Deckname)

7. Gründe für den Abschluß/Einstellen der OPK

Qualifizierung zum OV wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten gem. § 220 StGB

Bestätigt: 26.06.1987
(Unterschrift)
Oberfeldwebel
(Unterschrift)
Hauptmann



Die ersten beiden Gespräche mit der Abteilung Innere Angelegenheiten erfolgten einige Wochen nach meinem zweiten Ausreiseantrag. Wahrscheinlich war die plötzliche Vorladung eine Reaktion auf meinen Brief an den Staatsrat der DDR.

Bei den Gesprächen mit der Behörde nahm ich kein Blatt mehr vor den Mund. All die Wut, die sich bezüglich der Verweigerung meiner Übersiedlung in all den Jahren angesammelt hatte, ließ ich nun heraus.

Die Argumente für meine Übersiedlung brachte ich diesmal in einer sehr offensiven Art und Weise zum Ausdruck. Die Zeiten, wo mich die Behörde einschüchtern konnte, waren vorbei. Ich stand nicht mehr unter Bewährung und kämpfte nun wie ein Löwe für mein Vorhaben. Mit meiner Meinung wich ich keinen Zentimeter zurück. Die Zeiten waren vorbei, wo die Staatssicherheit meine Verwandtschaft angreifen oder gegen mich einsetzen konnte.

Der Kampf bestand jetzt nur noch aus zwei Seiten: Ich und der Staat.



Wittenberg, den 22. April 1987

Kreisdienststelle Wittenberg

bestätigt:
Leiter der Kreisdienststelle
(i. V. Unterschrift)
Bolewski
Oberstleutnant

Einleitungsbericht

zur Durchführung der operativen Personenkontrolle »Pfleger«, Reg.-Nr. VIII / 87

Zu der Person
[die üblichen persönlichen Daten]

wird vorgeschlagen, auf der Grundlage folgender op.-bed. Anhaltspunkte eine OPK einzuleiten:

Seit dem 01.03.1987 tritt der M., nach mehrmaligen Rücknahmen und Widerrufen (1978, 1980, 1987), erneut bei der Abt. Innere Angelegenheiten beim Rat des Kreises Wittenberg mit einem Versuch zur Erreichung der Übersiedlung nach der BRD operativ in Erscheinung. M. verfügt über keinerlei abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Er ist als Hilfspfleger in der Hufeland-Klinik tätig. Durch seinen labilen Charakter unterliegt er ständig den negativen Einflüssen der PiD, sowie seinem negativen Umgangskreis im Wohn- und Arbeitsbereich.

M. besitzt eine feindlich, negativ-verfestigte Grundeinstellung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR und identifiziert sich nach seinen Angaben mit den Moralvorstellungen und sozialen Verhältnissen des Imperialismus in der BRD. Bei Aussprachen in der Abt. Innere Angelegenheiten/Bereich Genehmigungswesen beim Rat des Kreises Wittenberg, bringt er diese feindlich-verfestigte Haltung in einer überheblichen, anmaßenden und provozierenden Art und Weise zum Ausdruck.

Bereits seit 1976 trat der M. mit der Absicht, sein weiteres Leben in der BRD zu führen, operativ mit Versuchen des ungesetzlichen Grenzübertritts in Erscheinung. 1976 und 1978 wurde der M. gemäß § 213 StGB mit Freiheitsstrafen von 1 Jahr bzw. 2 Jahren und 3 Monaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die genannten operativen Anhaltspunkte verdeutlichen, daß es sich bei M. um einen hartnäckigen und feindlich-verfestigten Übersiedlungsersuchenden handelt, bei dem mit einer weiteren Forcierung seiner Anstrengungen zur Erreichung der Übersiedlung zu rechnen ist. Aus den bisherigen operativen Anfällen des M. heraus, können dabei auch Demonstrativhandlungen nicht ausgeschlossen werden.

Am 01.04.1987 bekräftigte M. seinen Versuch zur Erreichung einer Übersiedlung nach der BRD vom 01.03.1987 durch ein Schreiben an den Rat des Kreises Wittenberg, Abt. Innere Angelegenheiten/Genehmigungswesen. In diesem Schreiben verunglimpft M. die sozialistische Volkswirtschaft der DDR, in dem er die Meinung vertritt, daß man seine Übersiedlung nicht genehmigt, weil Leute gebraucht werden, »um die verfahrene Wirtschaftskarre aus dem Dreck zu ziehen« und er es als schändlich betrachtet, daß man Menschen entgegen ihren Willen in einem Staat festhält. Versuche, den M. positiv zu beeinflussen, begegnet dieser ablehnend und blockiert diese mit entsprechenden Reaktionen in aggressiver Weise.

Auf Grundlage der vorgenannten operativ-bedeutsamen Anhaltspunkte, ist die OPK mit folgender Zielstellung zu realisieren:

Vorbeugende, schadensabwendende Verhinderung feindlich-negativ und öffentlichkeitswirksamer Demonstrativhandlungen bei der Durchsetzung der Übersiedlungsabsichten durch den M.

Herausarbeitung von op.-bedeutsamen Anhaltspunkten für die Begehung strafbarer Handlungen gemäß § 220 StGB durch den M.

Vorbeugende Verhinderung der Begehung von Straftaten gemäß § 213 StGB durch den M.

Herausarbeitung von Möglichkeiten und Ansatzpunkten zu einer wirksamen Rückdrängung des M. als Übersiedlungsersuchender.

Referatsleiter U/PiD
(Unterschrift)
Schuster
Major

Operativer Mitarbeiter
(Unterschrift)
Walther
Oberfeldwebel



Das MfS rechnete wieder mit Demonstrativhandlungen von mir. Wie der drittletzte Punkt im Bericht zeigt, richtete sich das Hauptaugenmerk auf eine Straftat nach § 220 StGB, also der »öffentlichen Herabwürdigung« der DDR. Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen, würde mich wieder hinter Gittern bringen und mich mundtot machen.

Zwar sprach ich auf der Arbeitsstelle oder im privaten Bereich offen über meinen Übersiedlungsantrag, jedoch hielt ich mich mit Verunglimpfungen der DDR zurück. Dieses öffentliche Reden über einen Ausreiseantrag durfte in der DDR jedoch nicht sein, und so suchte der Staat nach Möglichkeiten, mich der Öffentlichkeit zu entreißen.

Von all dem ahnte ich weder etwas, noch war mir damals der Paragraph 220 StGB bekannt. Im Gefängnis lernte ich nie jemanden kennen, der wegen einem Verstoß dieses Paragraphen verurteilt wurde.

Auf verbale Konfrontationen mit der Staatsmacht war ich stets vorbereitet. Ich kannte mittlerweile die Kniffe, die bei Verhören und Aussprachen angewandt wurden, um mich zur Rücknahme des Antrages zu bewegen.

Das brachte mir eine gewisse Selbstsicherheit. In meinen monatlichen Ausreiseanträgen brachte ich nun oft Argumente aus der aktuellen Politik vor.

Immer mehr provozierte ich, in der irrigen Annahme, dies könnte die Bearbeitung meines Antrages beschleunigen.





Die ersten Unruhen



Das Jahr 1987 brachte die ersten Unruhen in der Bevölkerung der DDR. Immer mehr Menschen protestierten öffentlich für das Recht auf Reisefreiheit. Nur war damals bei weitem noch nicht abzusehen, daß die Regierung der DDR zwei Jahre später das Handtuch werfen würde. Erste größere Hoffnungen gab es mit der Machtübernahme von Gorbatschow in der Sowjetunion. Aber das baldige Ende der DDR hat wohl 1987 noch niemand vorausgesehen. Wohl noch nicht einmal die Regierung der DDR selbst.

In der Hufeland-Klinik wurde eher wenig über den sich anbahnenden Wandel gesprochen. Das war verständlich, denn die meisten Kollegen waren mit ihrem derzeitigen Leben zufrieden und kümmerten sich kaum um Politik. Nur eine etwa fünf Jahre ältere Kollegin, die Chefsekretärin der Hufeland-Klinik Margrit Biebeler, stellte ebenfalls einen Ausreiseantrag.

Ich glaubte nicht, daß es einmal zu einem grundlegenden Wandel des Systems kommen würde. Für mich saß die DDR-Führung noch allzu fest im Sattel. Es waren zu wenige Menschen, die sich damals getraut hatten, öffentlich ihre Meinung zu sagen. Von daher war ich mir sicher, die Staatsmacht würde sie sehr bald mundtot machen.



Wittenberg, den 13. Mai 1987

Kreisdienststelle Wittenberg

bestätigt:
(i. V. Unterschrift)
Bolewski
Oberstleutnant

M a ß n a h m e p l a n

zur Durchführung der OPK »Pfleger«, Reg.-Nr. VIII / 87

Zur Realisierung der Zielstellung der OPK werden folgende Maßnahmenkomplexe vorgeschlagen:

Aufklärung des Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereiches der unter OPK stehenden Person sowie dessen Umgangs- und Verbindungskreises.

Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes geeigneter IM der KD Wittenberg nach Vorgabe eines zu erarbeitenden Anforderungsbildes mit dem Ziel der Aufklärung der Pläne, Absichten, Mittel und Methoden des M. zur Durchsetzung seiner Übersiedlungsabsichten sowie zur Kontrolle im Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereich.

Suche nach Auswahl geeigneter Kontaktpersonen aus dem Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereich des M. mit dem Ziel der Prüfung einer inoffiziellen Nutzbarkeit zur Aufklärung der Pläne, Absichten, Mittel und Methoden des M. zur Durchsetzung seiner Übersiedlungsabsichten und zur Kontrolle des M. in den genannten Bereichen sowie zur vorbeugenden, schadensabwendenden Verhinderung von feindlich-negativen Handlungen durch den M.

Koordinierung des operativen Zusammenwirkens mit den Partnern beim VPKA Wittenberg mit dem Ziel der Aufklärung des M. durch die DVP und der Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes inoffizieller Kräfte der K-Arbeitsrichtung I.

Herausarbeitung und Schaffung von Ansatzpunkten einer wirksamen und dauerhaften Rückdrängung des M. in seinen Übersiedlungsabsichten und Umsetzung durch die Partner des politisch-operativen Zusammenwirkens beim Rat des Kreises Wittenberg, Abt. Innere Angelegenheiten/Genehmigungswesen, in der offensiven Gesprächsführung.

Konsultation mit der Abt. IX und der BKG zur strafrechtlichen Einschätzung der bisherigen Aktivitäten des M. und zur Festlegung weiterer Bearbeitungsschritte.

Erstellung eines Sachstandes, Einschätzung der erreichten Ergebnisse und Entscheidung über die Durchführung weiterer politisch-operativer Maßnahmen.

Referatsleiter U/PiD
(Unterschrift)
Schuster
Major

Operativer Mitarbeiter
(Unterschrift)
Walther
Oberfeldwebel



Hin und wieder führte die Leitung der Hufeland-Klinik Aussprachen mit mir durch, wozu sie verpflichtet wurde und dessen Ergebnis dann an den Rat des Kreises Wittenberg, Abteilung Innere Angelegenheiten, weitergeleitet wurde.

Mir war klar, daß ich auf diese Weise ausgehorcht wurde, aber das war mir egal. Die Sache war in Bewegung, und das allein war mir wichtig.

Am 26. April 1987 schrieb ich erneut an den Staatsrat der DDR in Berlin, in welchem ich meine Forderung nach Ausreise bekräftigte. Dieses Schreiben ging am 30. April 1987 dort ein. Hierauf folgte am 14. Mai 1987 eine weitere Anhörung bei der Abteilung Innere Angelegenheiten in Wittenberg.



Wittenberg, den 14.05.1987

Rat des Kreises
Abteilung Innere Angelegenheiten

Protokoll

über die am 14.05.1987 durchgeführte Aussprache mit dem Ersucher Möhring, Michael

Auch dieses Gespräch brachte nicht den entsprechenden Erfolg.

[…]

Der Ersucher blieb in der gesamten Gesprächsführung sehr ruhig. Seine Antworten wirkten überlegt und durchdacht. Mit der Rücknahme des Ersuchens ist hier kaum zu rechnen.

(Unterschrift)
Streit



Eine weitere Vorladung bei der Abteilung Innere Angelegenheiten fand am 23. Mai 1987 statt. Wie befürchtet, brachte mich auch dieses Gespräch keinen Schritt weiter. Die Behörde hielt mich hin und machte mir keinerlei Hoffnungen, die DDR jemals verlassen zu können.





Auf gepackten Koffern



Eine Antwort vom Staatsrat aus Berlin blieb wie erwartet aus.

Für mich waren alle Dinge erledigt. Die Scheidung war abgeschlossen, die Frage nach dem Unterhalt unseres Sohnes geklärt, und meine geschiedene Frau würde all meinen persönlichen Besitz bekommen, den ich nach meiner Übersiedlung zurücklasse.

Trotz Scheidung wohnten wir immer noch in unserer gemeinsamen Wohnung, was in der DDR die Regel war. Es war fast aussichtslos, eine neue Wohnung zu bekommen. Geschiedene Paare lebten in der DDR oft noch sehr lange Zeit zusammen. Meist war es der Mann, der ausziehen wollte oder mußte, denn in der Regel behielt die Frau nach einer Scheidung die Kinder. In der DDR konnte man nicht selbst auf Wohnungssuche gehen, Wohnraum vergab nur der Staat. Der bot – oder meistens auch nicht – insgesamt dreimal eine Wohnung an, von denen man dann eine zu nehmen hatte.

Weil also alles bereits erledigt hatte, saß ich mehr oder weniger auf gepackten Koffern.

Trotzdem beantragte ich neuen Wohnraum, weil das Zusammenleben mit meiner geschiedenen Frau auf Dauer keine Lösung war. Ich wußte wohl, eine neue Wohnung würde ein Problem für das Wohnungsamt darstellen und ich konnte auf dem Amt jedes Mal hervorbringen, man solle mich doch einfach ausreisen lassen, dann benötige ich keinen Wohnraum.

Ich war mir sicher, daß derartige Äußerungen an die richtigen staatlichen Stellen weitergeleitet wurden und meine Ausreise nur beschleunigen konnten.