Handbuch
Ius Publicum Europaeum

Band I
Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts

 

Herausgegeben von

Armin von Bogdandy

Pedro Cruz Villalón

Peter M. Huber

 

Unter Mitwirkung von

Diana Zacharias

 

Mit Beiträgen von

Leonard Besselink • Giovanni Biaggini • Pedro Cruz Villalón

Mario Dogliani • Horst Dreier • Gábor Halmai • Olivier Jouanjan

Stylianos-Ioannis G. Koutnatzis • Martin Loughlin

Manuel Medina Guerrero • Cesare Pinelli • Piotr Tuleja

Hans-Heinrich Vogel • Ewald Wiederin

 

 

kein Alternativtext verfügbar

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8901-1

 

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620

 

www.cfmueller.de

 

© 2007 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)
Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert.
Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Vorwort

Wissenschaftler und Praktiker des öffentlichen Rechts in Europa sind Zeugen, ja Akteure der Entfaltung eines öffentlichen Rechts im Zeichen der europäischen Integration, das als das neue ius publicum europaeum bezeichnet sei. Dieses ius publicum europaeum ist der öffentlichrechtliche Aspekt eines Rechtsraums, den das Recht der Europäischen Union und das ihrer Mitgliedstaaten gemeinsam bilden, der sich jedoch aus weiteren Quellen speist und über deren Grenzen hinaus wirkt. Es würde den europäischen Rechtsraum verkennen und ihm schaden, wollte man sein Recht in einer „splendid isolation“ entwickeln, also just in jener Form intellektueller Verengung, die manche Strömungen des öffentlichen Rechts manchen Nationalstaats kennzeichnet. Ein zukunftsfähiges Recht kennzeichnen seine Strahlkraft ebenso wie seine Rezeptionsfähigkeit und -freudigkeit.

Die Qualität des ius publicum europaeum hängt davon ab, dass Wissenschaftler wie Praktiker ein Verständnis für das Recht anderer Staaten entwickeln. Sie sollten auf der Grundlage gemeinsamer Kenntnisse und Wertvorstellungen operieren. Sie sollten in der Perspektive des europäischen Rechtsraums ihren jeweiligen öffentlichrechtlichen Acquis neu justieren und fortentwickeln. Rechtsvergleichung im Lichte des europäischen Rechtsraums ist der Beruf der Zeit.

Die Rechtsvergleichung erschließt die gemeinsame Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten und so eine Quelle des Unionsrechts. Das Prinzip der Loyalität verlangt die gegenseitige Berücksichtigung gerade öffentlichrechtlicher Rechtsmaterien. Die Verfassungsrechtsvergleichung ist ein Gebot des Art. 6 EU. Oft ist nur mittels Rechtsvergleichung das Regelungsmodell eines europäischen Rechtsaktes oder die Entscheidung eines europäischen Gerichts zu durchdringen und die angestoßene Transformation des nationalen Rechts zu begreifen. Rechtsvergleichung und Kenntnisse anderer Systeme des öffentlichen Rechts können den europäisch wie zwischenstaatlich agierenden Beamten helfen, die Positionen der Kollegen zu verstehen und die eigene Argumentationslinie anzureichern.

Ähnliches gilt für die sich intensivierende Begegnung von Rechtswissenschaftlern im europäischen rechtswissenschaftlichen Raum, auf Tagungen, am Schreibtisch, und zwar keineswegs allein bei „europabezogenen“ Themen. Es wird immer mehr zum Standard guter rechtswissenschaftlicher Forschung, selbst eine rein innerstaatliche Fragestellung in einer europäischen Perspektive und aus fremden Lehren schöpfend neu zu entfalten.

Ausländisches Recht ist fremd. Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen sind nicht leicht zu erschließen. Oft ist die Terminologie anders. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungspfade können dieselben Worte bzw. ihre sprachlichen Äquivalente divergierende Begriffe tragen. Diese sind nicht einfach zu ermitteln, da Rechtsbegriffe ihren vollen Gehalt erst im Zusammenhang mit anderen Rechtsbegriffen und aus der praktischen Handhabung erhalten. Die Pluralität im europäischen Rechtsraum im Allgemeinen sowie die in Art. 6 EU anerkannte expressive Rolle der nationalen Verfassungsrechte im Besonderen verlangen, fremdes Recht als fremdes zu akzeptieren und der Neigung entgegenzuwirken, sprachlichen Assonanzen unbeschwert nachzugeben. Die Zeit ruft nach Texten, die über vorliegende auslandsrechtskundliche und vergleichende Werke hinaus die Grundlagen anderer europäischer Rechtsordnungen, insbesondere prägende historische Erfahrungen, Entwicklungsstufen, systematische Grundlagen, juristische und rechtswissenschaftliche Stile in der Perspektive des sich bildenden europäischen Rechtsraums erschließen.

Dies ist das Anliegen der ersten beiden Bände mit Blick auf ausgewählte staatliche Verfassungsordnungen. Sie bilden den Auftakt des Handbuchs Ius Publicum Europaeum zum öffentlichen Recht des europäischen Rechtsraums und seiner Wissenschaft. Der erste Band widmet sich den historischen Grundlagen und dogmatischen Grundzügen des nationalen Verfassungsrechts, die er im Kontext des jeweiligen politischen Systems entfaltet. Er ist im Zusammenhang mit dem zweiten Band zu sehen, der die Öffnung der Verfassungsordnungen gegenüber Unionsrecht und EMRK sowie die Wissenschaft des Verfassungsrechts behandelt.

Das Projekt verfolgt seine Ziele mit einer Kombination von rechtsvergleichenden und mehr rechtsordnungsspezifischen Elementen. Die rechtsvergleichenden Eckpunkte bilden der einheitliche Fragebogen, der allen Beiträgen zugrunde liegt (abgedruckt im Anhang zu § 13), die Aufforderung an die Autoren, die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die behandelten Themen herauszustellen, sowie der vergleichende Beitrag am Ende und der vergleichende Beitrag zu der verfassungsrechtlichen Terminologie in § 40.

Das Projekt bereitet hingegen nicht einzelne Rechtsinstitute rechtsvergleichend auf. In diesem Stadium des europäischen öffentlichen Rechts geht es zumeist um den Vergleich von Strukturen und nicht um das Lösen konkreter Streitigkeiten. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Privatrechtsvergleichung im Kontext des Kollisionsrechts. Gleichwohl kann der Band, nicht zuletzt dank seines Registers, auch demjenigen nutzen, der sich mit einer speziellen Rechtsfrage befasst.

Dieses Projekt ist der Fritz Thyssen-Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit in der Form der Finanzierung einer Tagung und von Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können.

Walter Pauly stand mit an der Wiege dieses Projekts und hat dem durch die Bearbeitung des § 27 Ausdruck verliehen. Unser Dank geht weiter an den C.F. Müller Verlag für die Aufnahme in das Verlagsprogramm sowie an Frau Professor Dr. Mahulena Hofmann, die das Projekt in der Frühphase koordinierte, und Frau Dr. Diana Zacharias, in deren Händen die Endredaktion lag, und an alle, die die Beiträge übersetzt und redigiert haben, in Heidelberg unter der Federführung von Dr. Diana Zacharias an Dr. Jürgen Bast, Nicole Betz, Isabel Feichtner, Matthias Goldmann, Leonie Guder, Stefan Häußler, Dr. Felix Hanschmann, Timo-Christian Heger, Birgit Jacob, Daniel Klein, Dr. Karin Oellers-Frahm, Markus Rau, Michael Roetting, Serigne Falilou Saw, Verena Schaller-Soltau, Angelika Schmidt, Flaminia Tacconi und Joseph Windsor, in München unter der Federführung von Dr. Ferdinand Wollenschläger an Andreas Engel, Carla Henker, Fabian Kahlert, Florian Leßniak, Nikolaus Plagemann und Sophia Schwemmer.

Heidelberg, Madrid und München, im Frühjahr 2007

Armin von Bogdandy/Pedro Cruz Villalón/Peter M. Huber

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Verfasser

§ 1Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Deutschland

§ 2Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Frankreich

§ 3Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Griechenland

§ 4Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Großbritannien

§ 5Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Italien

§ 6Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Niederlande

§ 7Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Österreich

§ 8Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Polen

§ 9Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Schweden

§ 10Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Schweiz

§ 11Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Spanien

§ 12Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Ungarn

§ 13Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Vergleich

 Personenregister

 Sachregister

Verfasser

 

Leonard F. M. Besselink, Dr. rer. pol., Professor, Hoogleraar Europees Constitutioneel Recht, Jean Monnet Chair of European Constitutional Law, Disciplinegroep Staats- en Bestuursrecht, Universiteit Utrecht

 

Giovanni Biaggini, Dr. iur., ordentlicher Professor, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich

 

Pedro Cruz Villalón, Dr. iur., Professor, Facultad de Derecho, Departamento de Público y Filosofía Jurídica, Universidad Autónoma de Madrid, Ciudad Universitaria de Cantoblanco; Präsident des spanischen Verfassungsgerichts a.D.

 

Mario Dogliani, Dr. iur., Professor, Facoltà di Giurisprudenza, Università degli Studi di Torino

 

Horst Dreier, Dr. iur., Professor, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg

 

Gábor Halmai, Dr. iur., Professor, Alkotmányjogi és Politikatudományi Tanszék, Széchenyi István Egyetem/Széchenyi-István-Universität zu Györ

 

Olivier Jouanjan, Dr. iur., Professor, Institut de Recherches Carré de Malberg, Université Robert Schuman de Strasbourg; Honorarprofessor, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.

 

Stylianos-Ioannis G. Koutnatzis, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt in Athen

 

Martin Loughlin, LL.M., Professor of Public Law, Law Department, London School of Economics & Political Science

 

Manuel Medina Guerrero, Dr. iur., Professor (Titular), Facultad de Derecho, Universidad de Sevilla

 

Cesare Pinelli, Dr. iur., Professor, Dipartimento di Diritto pubblico e teoria del governo, Università degli Studi di Macerata

 

Piotr Tuleja, Dr. habil. iur., Professor, Katedra Prawa Konstytucyjnego, Wydział Prawa i Administracji, Uniwersytetu Jagiellońskiego

 

Hans-Heinrich Vogel, Dr. iur., Dr. iur. h.c., Professor i offentlig rätt, Juridiska fakulteten, Lunds Universitet

 

Ewald Wiederin, Dr. iur., Professor, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Salzburg

Horst Dreier

§ 1 Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Deutschland

 Allgemeine Hinweise 

I.Der Ursprungskontext des Grundgesetzes1 – 40

 1.Irregularität der Verfassungsgenese2 – 5

  a)Entstehungsprozess2, 3

  b)Legitimitätszweifel4, 5

 2.Historischer Doppelbezug: NS-Regime und Weimarer Republik6, 7

 3.Konsequenzen für zentrale Regelungskomplexe8 – 29

  a)Grundrechte und Menschenwürde9 – 16

   aa)Rückbesinnung auf tradierte Grundrechte10 – 12

   bb)Grundrechtsinnovationen13, 14

   cc)Menschenwürde15, 16

  b)Staatsorganisation17 – 25

   aa)Parlamentarisches Regierungssystem mit starkem Bundeskanzler18 – 20

   bb)Restriktive Verordnungskompetenz der Exekutive21

   cc)Föderale Staatsform22

   dd)Kompetenzstarkes Bundesverfassungsgericht23

   ee)Ausschluss direkter Demokratie24

   ff)Integration der Parteien in das Verfassungsgefüge25

  c)Bestandssicherung der Verfassung26 – 29

   aa)Inkorporationsgebot (Art. 79 Abs. 1 GG)27

   bb)Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG)28

   cc)Streitbare Demokratie (Art. 9 Abs. 2, 18, 21 Abs. 2 GG)29

 4.„Ausländische“ Einflüsse und Rechtsvergleich30 – 32

 5.Zentrale Streitpunkte und schwierige Kompromisse33 – 39

  a)Ehe und Familie, Schule und Elternrecht34, 35

  b)Staatskirchenrechtliche Artikel36

  c)Föderalismus (insb. Zweite Kammer, Gesetzgebungskompetenzen, Finanzhoheit)37 – 39

 6.Schlüsselfiguren und Schlüsseltexte40

II.Die Entwicklung des Grundgesetzes von 1949 bis heute41 – 83

 1.Verfassungsentwicklung in zweierlei Gestalt41 – 47

  a)Förmliche Verfassungsänderungen43 – 46

  b)Verfassungswandel47

 2.Hauptlinien der Verfassungsentwicklung48 – 70

  a)Verfassungskontinuität: Vom Provisorium zur Dauerlösung48, 49

  b)Verfassungsnachholung: Wehr- und Notstandsverfassung50 – 54

  c)Verfassungskorrektur: Finanz- und Haushaltsreform55 – 57

  d)Verfassungsbewährung: Deutsche Wiedervereinigung als epochale Herausforderung58 – 63

  e)Verfassungstranszendierung: Europäische Integration als Entwicklungsfaktor und neuer Sinnhorizont64 – 66

  f)Jüngere Entwicklungen im Grundrechtsbereich67 – 69

  g)Stilbruch als Sachproblem70

 3.Zentrale Konfliktfelder71 – 76

  a)Wehrverfassung73

  b)Notstandsverfassung74

  c)Grundrechtsdämmerung?75, 76

 4.Faktoren der Verfassungsentwicklung77 – 83

III.Grundzüge des Grundgesetzes84 – 148

 1.Vorrang der Verfassung85 – 92

  a)Vorrang gegenüber der Gesetzgebung85 – 87

  b)„Konstitutionalisierung“ der Gesamtrechtsordnung?88 – 92

 2.Verfassungsprinzipien93 – 103

  a)Zur Bedeutung von Art. 20 Abs. 1–3 GG93 – 95

  b)Republik und Sozialstaat96, 97

  c)Bundesstaat98 – 103

 3.Demokratieprinzip104 – 115

  a)Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG)104 – 106

  b)Volkssouveränität, Wahlen, Abstimmungen (Art. 20 Abs. 2 GG)107 – 113

  c)Ausübung durch besondere Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG): Das Modell demokratischer Legitimation114, 115

 4.Rechtsstaatsprinzip116 – 132

  a)Gewaltenteilung117 – 120

  b)Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes121 – 124

  c)Rechtsschutz und Justizgrundrechte125, 126

  d)Rechtssicherheit (Bestimmtheit, Vertrauensschutz)127 – 129

  e)Verhältnismäßigkeitsgrundsatz130 – 132

 5.Grundrechte133 – 142

  a)Extensivierung135 – 138

  b)Intensivierung139

  c)Pluralisierung140 – 142

   aa)Ausstrahlungswirkung141

   bb)Schutzpflichten142

 6.Menschenwürde143 – 148

IV.Abschließende Notiz zur nationalen Identität149 – 151

 Bibliographie 

§ 1 Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Deutschland › Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Abkürzungsverzeichnis (Zeitschriften und häufig zitierte Literatur)

AK-GG

Erhard Denninger/Wolfgang Hoffmann-Riem/Hans-Peter Schneider/Ekkehart Stein (Hg.), Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 3 Bde., 32001ff.; Stand: 2. Ergänzungslieferung August 2002

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts

BK

Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Gesamtherausgeber Rudolf Dolzer, Mitherausgeber für Abschnitt X (Finanzwesen) Klaus Vogel, 15 Bde., 1950ff. (Stand: 124. Lieferung September 2006)

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

DÖV

Die öffentliche Verwaltung

Dreier, GGK

Horst Dreier (Hg.), Grundgesetz-Kommentar, 3 Bde., 1996ff. (Bd. I: 22004; Bd. II: 22006; Bd. III: 2000)

DRiZ

Deutsche Richterzeitung

DVBl.

Deutsches Verwaltungsblatt

EuGRZ

Europäische Grundrechte-Zeitschrift

EVG

Europäische Verteidigungsgemeinschaft

FS 50 Jahre BVerfG

Peter Badura/Horst Dreier (Hg.), Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2 Bde., 2001

HdbVerfR

Handbuch des Verfassungsrechts, hrsgg. von Ernst Benda, Werner Maihofer und Hans-Jochen Vogel, unter Mitwirkung von Konrad Hesse und Wolfgang Heyde, 2. Aufl., 1994

HGR

Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hrsgg. von Detlef Merten und Hans-Jürgen Papier, 2004ff. (Bd. I: 2004; Bd. II: 2006)

HStR

Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, hrsgg. von Josef Isensee und Paul Kirchhof, 10 Bde., 1./2. Aufl., 1987–2000 (Bd. I: 1987/1995; Bd. II: 1987/1998; Bd. III: 1988/1996; Bd. IV: 1990/1999; Bd. V: 1992/2000; Bd. VI: 1989; Bd. VII: 1992; Bd. VIII: 1995; Bd. IX: 1997; Bd. X: 2000);

HStR3

Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, hrsgg. von Josef Isensee und Paul Kirchhof, 3. Aufl., 2003ff. (Bd. I: 2003; Bd. II: 2004; Bd. III: 2005; Bd. IV: 2006) Huber, Verfassungsgeschichte
Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, 8 Bde., 1967ff. (Bd. 1: 2. Aufl. 1967; Bd. 2: 3. Aufl. 1988; Bd. 3: 3. Aufl. 1988; Bd. 4: 2. Aufl. 1982; Bd. 5: 1978; Bd. 6: 1981; Bd. 7: 1984; Bd. 8: 1991)

JBl.

Juristische Blätter

JöR

Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung

KritJ

Kritische Justiz

KritV

Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft v. Mangoldt/Klein/Starck, GG
Das Bonner Grundgesetz. Kommentar, begründet von Hermann von Mangoldt. Fortgeführt von Friedrich Klein, 5. Aufl. hrsgg. von Christian Starck, 3 Bde., 2005

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NPL

Neue Politische Literatur

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

Parl. Rat

Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, hrsgg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, 1975ff. (Bd. I: Vorgeschichte, bearbeitet von Johannes V. Wagner, 1975; Bd. II: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, bearbeitet von Peter Bucher, 1981; Bd. III: Ausschuß für Zuständigkeitsabgrenzung, bearbeitet von Wolfram Werner, 1986; Bd. IV: Ausschuß für das Besatzungsstatut, bearbeitet von Wolfram Werner, 1989; Bd. V: Ausschuß für Grundsatzfragen, bearbeitet von Eberhart Pikart und Wolfram Werner, 1993; Bd. VI: Ausschuß für Wahlrechtsfragen, bearbeitet von Harald Rosenbach, 1994; Bd. VII: Entwürfe zum Grundgesetz, bearbeitet von Michael Hollmann, 1995; Bd. VIII: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen, bearbeitet von Michael F. Feldkamp, 1995; Bd. IX: Plenum, bearbeitet von Wolfram Werner, 1996; Bd. X: Ältestenrat, Geschäftsordnungsausschuß und Überleitungsausschuß, bearbeitet von Michael F. Feldkamp, 1997; Bd. XI: Interfraktionelle Besprechungen, bearbeitet von Michael F. Feldkamp, 1997; Bd. XII: Ausschuß für Finanzfragen, bearbeitet von Michael F. Feldkamp, 1999; Bd. XIII: Ausschuß für Organisation des Bundes, Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege, bearbeitet von Edgar Büttner/Michael Wettengel, 2002)

PVS

Politische Vierteljahresschrift

StWStP

Staatswissenschaften und Staatspraxis

VerwArch.

Verwaltungsarchiv

VjZ

Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte

VVDStRL

Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

ZaöRV

Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

ZG

Zeitschrift für Gesetzgebung

ZParl.

Zeitschrift für Parlamentsfragen

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZSR

Zeitschrift für Schweizerisches Recht