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WOLFGANG EICHELMANN

HERRSCHAFTLICHE UND GRÄFLICHE

MÜNZHERREN IN HESSEN

Dr. Wolfgang Eichelmann, »Herrschaftliche und gräfliche Münzherren in Hessen – Gedanken und Betrachtungen zum Münzwesen der Häuser Falkenstein, Solms, Hanau, Eppstein, Königstein, Erbach, Ysenburg, Nassau und Waldeck«

Erstauflage 2017

© 2017 Dr. Wolfgang Eichelmann

Alle Rechte vorbehalten

Umschlaggestaltung: OOOGrafik, Corina Witte-Pflanz, 99423 Weimar

Bildarchiv Fotolia, Datei: 77179920, Urheber esdras 700

Verlag: tredition GmbH, 20144 Hamburg

ISBN 978-3-7479-4243-1 (Paperback)

ISBN 978-3-7479-4244-8 (Hardcover)

ISBN 978-3-7479-4245-5 (e-Book)

WOLFGANG EICHELMANN

HERRSCHAFTLICHE UND GRÄFLICHE MÜNZHERREN IN HESSEN

GEDANKEN UND BETRACHTUNGEN ZUM

MÜNZWESEN DER HÄUSER

FALKENSTEIN, SOLMS, HANAU, EPPSTEIN,

KÖNIGSTEIN, ERBACH, YSENBURG,

NASSAU UND WALDECK

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Die Herren und Grafen von Bolanden, Falkenstein und Münzenberg

Die Grafen und Fürsten von Solms

Die Herren und Grafen von Hanau

Die Herren von Eppstein, die Grafen von Eppstein-Königstein und ihre Nachfolger die Grafen von Stolberg

Die Grafen von Erbach und die Herren von Breuberg

Die Herren und Grafen von Büdingen und die Grafen und Fürsten von Ysenburg/Isenburg

Die Nassauer Grafschaften und das Herzogtum Nassau

Die Erzbischöfe von Mainz aus dem Hause Nassau

Die Grafen und Fürsten von Waldeck und Waldeck-Pyrmont

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Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt ihn zum Vorschein.

Ulrich Zinn, Direktor der Sparkasse Grünberg

VORWORT

Das Münzwesen der Häuser Falkenstein, Solms, Hanau, Eppstein, Königstein, Erbach, Ysenburg, Nassau und Waldeck lag ganz im Schatten der Münz- und Währungspolitik der Landgrafschaften Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt und der Stadt Frankfurt am Main. Es ist diesen hessischen Dynasten, die hauptsächlich im süd- und mittelhessischen Raum beheimatet sind, nie gelungen, eine größere oder länger andauernde währungspolitische Bedautung zu erlangen. Die Ursachen hierfür finden sich in der Geschichte der einzelnen Fürstenhäuser, den ständigen Erbteilungen ihrer Territorien, ihrer politischen Bedeutungslosigkeit – trotz einiger Sternstunden in den Dynastien, und ihrer wirtschaftlichen Schwäche. Ein anderer Grund liegt in den Reichsmünzordnungen, die es jedem Territorialherren erlaubten, eigene Münzen zu prägen, wenn er nur im Besitz von bergmännisch abbaubaren Silbervorkommen war.

Die vorliegenden Betrachtungen zu ihrer Numismatik beruhen auf dem Studium neuerer und älterer Literatur und der Auswertung von Münzmaterial aus verschiedenen Sammlungen und Verkaufs- und Auktionskatalogen.

Einen besonderen Wert habe ich auf die Darstellung, Beschreibung und Erklärung der Heraldik dieser münzberechtigten Dynasten gelegt, wie sie auf ihren Münzen ausgeprägt ist. Sie war ein Mittel zur fürstlichen Selbstdarstellung, aber auch geeignet zur Darstellung von Ansprüchen, möglichen Erbschaften und Erinnerungen an Verlorenes.

Mein besonderer Dank gilt meinem äußerst sachkundigen und kritischen Freund Peter Alexander Fay und einigen privaten Sammlern, die mir mit Rat und Tat zur Seite standen und sich auch bereit erklärten, mir durch die Bereitstellung geeigneten Münzmaterials bei der Gestaltung der Artikel behilflich zu sein.

Dr. Wolfgang Eichelmann

Buseck, im Oktober 2017

DIE HERREN UND GRAFEN VON BOLANDEN, FALKENSTEIN UND MÜNZENBERG

 

DIE HERREN VON BOLANDEN

Die Stammburg der Herren von Bolanden liegt oberhalb des Ortes Kirchheim-Bolanden nahe dem Donnersberg in der Pfalz. Ihre erste urkundliche Erwähnung findet sich in einer Urkunde Kaiser Lothars von Supplinburg aus dem Jahr 1128, in der ein Werner von Bolanden unter den ministeriales regni aufgeführt wird. Der Reichtum der Herren von Bolanden, der vor allem auf dem Eisenbergbau am Donnersberg beruhte, war so groß, dass sie sich nach 1120/1129 ein eigenes Hauskloster, das Kloster Hane, bei Bolanden erbauten. Werner I. (erwähnt 1120) unterstellte es dem Mainzer Erzbischof und wurde von diesem im Gegenzug als Vogt seines Hausklosters Hane eingesetzzt. Diese Nähe zum Erzbischof von Mainz ließ sie am Mittelrhein Fuß fassen, wo sie sich durch die Erhebung von Rheinzöllen eine einträgliche Einnahmequelle erschlossen. Zwischen 1165 und 1170 traten die Herren von Bolanden in die Reichsministerialität über.

Mit Werner II. von Bolanden (*vor 1134 – † um 1198) lassen sich seit 1165 die Herren von Bolanden als Reichsmisteriale der Staufer nachweisen. Er findet sich auf den Hoftagen in Frankfurt, Gelnhausen, Mainz, Kaiserslautern, Straßburg und Worms nahezu regelmäßig im Gefolge Kaiser Friedrich I. Barbarossas. Werner II. befand sich 1180 unter den Zeugen, die die Gelnhäuser Urkunde unterschrieben haben, in der Kaiser Friedrich I. Barbarossa die eingezogenen Lehen Heinrichs des Löwen, des geächteten Herzogs von Sachsen und Bayern, neu gliederte und vergab. 1182 wurde Werner II. procurator, also königlicher Statthalter zur Verwaltung von Königs- und Reichsgut, und war am Mittelrhein für die Durchsetzung der staufischen Reichspolitik zuständig. Werner nutze diese Situation auch zur Erweiterung seines eigenen Besitzes aus, zumal Christian von Buch, der Reichskanzler und Erzbischof von Mainz, sich nur selten in seinem Bistum aufhielt und regelmäßig Barbarossa auf seinen Italienzügen begleitete. Werner II. zog einige Mainzer Besitzungen an sich, von denen er den Ort Nieder-Olm gegen die Münze in Ingelheim eintauschte. In dem Lehnbuch Werners II., das in den Jahren 1194 – 1198 geschrieben wurde, werden u. a. seine 25 Reichslehen aufgeführt. Dort heißt es: „Advocaciam super utrumque Ingelheim et super Wintherheim, super Bubenheim in superiori platea, super Wakernheim quoque et Wigenheim, super claustrum Husen. Et meum beneficium est neminis inter Appenheim et Ingelheim et villam Dahsvilre et totum, quod adiacet silve, que vocatur Sano, ad illam curiam pertinens. Moneta in Ingelheim.“ – Die Vogtei über beide Ingelheim [Anm.: der Ingelheimer Grund mit den Dörfern Ober- und Nieder-Ingelheim] und über Winternheim, über Bubenheim oberhalb des Platzes, über Wackernheim als auch über Weinheim, über das Kloster Hausen. Und mein Lehen zwischen Appenheim und Ingelheim gehört niemand anderem sowie das Gut Daxweiler und alles, was an Wald dazu gehört, der Soonwald genannt wird und zu jenem Hof gehört. Die Münze in Ingelheim.

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Abb. 1. Schloss und Flecken Falkenstein in der Pfalz, aus Matthäus Merian, Topographia Palatinus Rheni et Vicinarum Regionum, Frankfurt am Main, 1645

Ob überhaupt, wann und in welchem Umfang Werner in Ingelheim münzte, ist nicht bekannt.

Unter Kaiser Friedrich II. war Werner II. seit 1212 Reichstruchsess. Sein Enkel und sein Urenkel, Werner III. († um 1221) und Werner IV. († 1258), erbten von ihm das Reichstruchsessenamt. Werner IV. behielt diese Würde bis 1236. Im Jahr 1220 begleitete Werner III. Kaiser Friedrich II. auf seinem Krönungszug nach Italien und unterstützte den Kaiser im Konflikt mit den Welfen. Werner III. war mit Hildegard von Eppstein, einer Schwester des späteren Mainzer Erzbischofs Siegfried II. von Eppstein (1200 – 1230) verheiratet. Wegen dieser familiären Beziehung als auch aus realpolitischen Gründen stellten sich die Bolander auf die Seite des Mainzer Erzbischofs und in der staufisch-welfischen Auseinandersetzung auf die Seite des Welfen Otto, gingen dann jedoch rasch zu Philipp von Schwaben über, um nach dessen Ermordung wieder zu Otto IV. zurückzukehren. Mit dem Erscheinen Kaiser Friedrichs II. in Deutschland schwenkte Werner IV. von Bolanden auf die Seite des Staufers. Werner IV. gehörte zum Umfeld König Heinrichs VII., wurde um 1230 sein Berater und gehörte in Worms im Jahr 1232 zu den Zeugen der Constitutio in favorem principum. In dem Streit zwischen Kaiser Friedrich II. und seinem Sohn König Heinrich VII. stand er auf der Seite Heinrichs. Mit dem Sturz König Heinrichs verlor Werner seine Würde als Reichstruchsess. Diese ging an seinen Bruder Philipp IV. über. Werner IV. findet sich 1249 wieder im Lager des antistaufischen Gegenkönigs Wilhelm von Holland. In dieser Zeit der Bürgerkriege am Ende der Stauferherschaft war Christian von Bolanden in den Jahren 1249 – 1251 Erzbischof von Mainz, der aber auf päpstlichen Druck von seinem Amt zurücktreten musste.

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Abb. 2. Stadt und Burg Königstein, aus Matthäus Merian, Topographia Archiepiscopatuum Moguntinensis, 1646

Im Jahr 1241 kam es zur Teilung des Hauses Bolanden in drei Linien – von Bolanden, von Hohenfels und von Falkenstein. Die Hauptlinie der Herren von Bolanden erlosch im Jahr 1386 im Mannesstamm, die Linie Falkenstein mit dem Trierer Erzbischof Werner im Jahr 1418 und die Linie Hohenfels im Jahr 1602. Bereits um 1220 nannte sich Philipp I., ein Sohn Werners III. von Bolanden, nach seiner Burg am Donnersberg „von Falkenstein“.

Während des Interregnums findet sich nach dem Tod des jungen Königs Wilhelm von Holland im Jahr 1258 das Haus Bolanden, also die Mitglieder aller seiner Linien im Gefolge Richards von Cornwall, dem Schwager Kaiser Friedrichs II. und Sohn des englischen Königs Johann Ohneland. Richards Gegenkönig Alfons X., König von Kastilien und León, der Enkel des ermordeten Königs Philipp von Schwaben, der auf Betreiben des Erzbischofs von Trier zum Gegenkönig gewählt wurde, hat deutschen Boden nie betreten.

DAS ERLÖSCHEN DER HERREN VON MÜNZENBERG UND DER ERBFALL VON 1255

Schon vor dem Tod Ulrichs I., des Herrn von Münzenberg, Assenheim, Dreieichenhain und Seeheim und Reichskämmerers, imperii aulae camerarius, am 27. Februar 1240 kam es im Hause Münzenberg zu erheblichen Auseinandersetzungen und Zwistigkeiten über die Verteilung des zukünftigen Erbes, in denen sich Kuno III. († 1244) gegen seinen Vater und seinen Bruder Ulrich II. (1231 – 1255) durchsetzte. 1240, in seinem Todesjahr, wurde Ulrich I. von seinem Sohn Kuno III. von der Burg Münzenberg verjagt.

Nach Kunos III. Tod folgte 1244 sein Bruder Ulrich II. als Burgherr, unterstellte im Jahr 1252 das verfallene Benediktinerkloster Patershausen/Patenshusen in der Gemarkung Heusenstamm den Zisterziensern, machte es zum Münzenberger Eigenkloster und seine Schwester Lucardis zu dessen Äbtissin. Am 11. August 1255 wurde Ulrich II., dessen Ehe kinderlos blieb, im Kampf mit Graf Diether von Katzenelnbogen, mit dem der Münzenberger in Fehde lag, tödlich verwundet und somit erlosch das Haus der Münzenberger im Mannesstamm.

Die Münzenberger Erbschaft teilten sich zu je einem Sechstel die sechs Schwestern Ulrichs II.:

1. Adelheid ~ Reinhard I. von Hanau, 1458 erfolgte die Teilung der Grafschaft Hanau, deren nördlicher Teil seit 1496 Hanau-Münzenberg genannt wird.

2. Isengard ~ Graf Philipp IV. (I.) von Falkenstein-Bolanden. Philipp war von 1246 – 1253 Reichstruchsess und erbte von den Münzenbergern auch das Amt des Reichkämmerers, das er von 1257 – 1266 inne hatte. Nach und nach brachten die Falkensteiner durch Kauf und Tausch die Erbteile Weinsberg, Schöneberg und Pappenheim an sich, nicht aber den Hanauer Teil, so dass sie letztlich 1286 fünf Sechstel der Münzenberger Erbschaft besaßen. Das erfolgreiche Agieren der Falkensteiner wurde dadurch begünstigt, dass drei der anderen Familien ihren Interessensschwerpunkt in Schwaben, Franken und Nordhessen hatten.

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Abb. 3. Nordwestliche Ansicht der Stadt und des Schlosses Münzenberg, 1851, Radierung von Ernst Gladbach

3. Mechthild ~ Engelhard IV. von Weinsberg

4. Irmengard ~ Konrad II. von Weinsberg

5. Hedwig ~ Heinrich von Pappenheim

6. Agnes ~ Konrad II. von Schöneberg.

Die siebte Schwester, Lucardis, war seit 1252 Nonne und seit 1267 Äbtissin des Münzenberger Eigenklosters Patershausen. Lucardis erhielt keinen Erbanteil.

Im Jahr 1256 bestätigten die sechs Münzenberger Erbinnen der Stadt Münzenberg ihre Freiheiten, Rechte und Privilegien und verpflichteten sich Burg, Stadt und Bürger niemals zu teilen, sondern sie als Gemeinschaftsbesitz zu bewahren – so heißt es in der Urkunde vom 12. April 1256: Item prolitemur, quod castrum, civitatem et cives numquam proportionaliter dividemus, sed cum integritate debemus pariter possidere.

Die Burg Münzenberg wurde als falkenstein-hanauischer Gemeinschaftsbesitz zu einer Ganerbenburg, nachdem die Falkensteiner den größten Teil der Erbschaft im Laufe des 2. Hälfe des 13. Jahrhunderts hatten an sich bringen können. In den Besitz der Stadt Münzenberg teilten sich am Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 als Erbengemeinschaft mit folgenden Anteilen: Hanau/Hessen-Kassel 3/8, Stolberg-Stolberg 5/48, Stolberg-Rosla 5/48, Solms-Braunfels 5/32, Solms-Hohensolms 5/32 und Solms-Laubach 5/48.

Von den Herren von Münzenberg ist kein Wappen bekannt. Auf ihren Münzen und Siegeln benutzten sie als ihr redendes Namenszeichen immer nur den Minzenstängel, der aus einem Dreiberg entspringt.

Das Wappen, welches die Münzenberger Erben für ihren Münzenberger Besitz führten war zunächst ein goldener Schild mit einem roten Schildhaupt. Daraus entwickelte sich im Laufe der Zeit ein rot-golden quergeteilter Schild. Dieses gemeinsame Wappen war ein Audruck dafür, dass die Burg und die Stadt Münzenberg gemeinsamer Besitz waren und sie die Burg und die Stadt Münzenberg als gemeinsamen Rest der Herrschaft Münzenberg gemeinsam verwalteten.

DIE HERREN VON FALKENSTEIN

Für die Geschichte der Wetterau gewann Philipp IV. von Falkenstein-Bolanden an Bedeutung. Philipp IV. von Bolanden führte seit um 1220 nach seiner Burg Falkenstein am Donnersberg den Namen Philipp I. von Falkenstein. Im Jahr 1236 heiratete er Isengard von Münzenberg (1216 – 1240), die Schwester Ulrichs II., des letzten Herrn von Münzenberg. Sie hatten zwei Söhne, Philipp II. († 1295) und Werner I. († 1300).

Im Jahr 1246 ging das Amt des Reichstruchsesses von Werner IV., der im welfisch-staufischen Konflikt auf der falschen Seite gestanden hatte, auf seinen Bruder Philipp IV. über, der diesen Titel bis 1253 trug. 1246 wurde Philipp auch Burgvogt der Reichsburg Trifels und somit der Hüter der Reichskleinodien. Dieses Amt hatte er mit einigen Unterbrechungen bis 1259 inne.

Nach dem Münzenberger Erbfall nannte sich Philipp IV. Philipp I. von Falkenstein-Münzenberg. Im Jahr 1256 wurde er mit der Grafschaft Wetterau belehnt. 1257 übergab er als der Burgvogt von Trifels anlässlich der Königskrönung in Aachen die Reichskleinodien an Richard von Cornwall, der von den Erzbischöfen von Mainz und Köln, dem Pfalzgraf bei Rhein und dem König von Böhmen zum römischdeutschen König gewählt worden war. Im Gegenzug belehnte Richard Philipp von Falkenstein mit dem Amt des Reichskämmerers und zudem erhielt er die procuratio, die königliche Finanzverwaltung, der Wetterau. Außerdem erfolgte im Jahr 1258 noch seine Belehnung mit der Reichslandvogtei über die Wetterau mit den Reichsstädten Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar. Dieses Amt hatte er bis 1266 inne.

Mit der Münzenberger Erbschaft fiel ein Sechstel des Münzenberger Besitzes an Isengard von Falkenstein-Münzenberg, darunter die Herrschaften Königstein und Assenheim und die Reichsvogtei im Forst Dreieich. Bei der Stadt Königstein erbauten die Falkensteiner die Burg Neufalkenstein. Bereits im Laufe des Jahres 1256 konnte Philipp I. die beiden Weinsberger Erbteile an sich bringen und damit wesentliche Teile des früheren Besitzes der ausgestorbenen Grafen von Nürings.

Philipp I. setzte sich auch in Kaub am Rhein fest. Dort war er seit dem Jahr 1257 im Bersitz des Rheinzolls, was aus einer Urkunde vom 13. Mai 1257 hervorgeht, in der er den Burgmännern und dem Schultheiß von Kaub verbietet, vom Kloster Eberbach Zoll zu erheben. 1261 verlieh er zu seinem und seiner beiden Söhne Philipp II. und Werners I. Seelenheil dem Kloster Eberbach die Zollfreiheit bei seiner Burg Kaub. Philipp I. beteiligte 1266 seine Söhne an den Einnahmen aus den Rheizöllen und legte deren Anteile und Ansprüche fest. Im Jahr 1275 kam es aber zum Streit zwischen den Brüdern, der durch einen Schiedsspruch zugunsten Philipps II. entschieden wurde. Zwei Jahre später verkaufte jedoch Philipp die Burg und die Stadt Kaub für 2100 Aachener Pfennige an Pfalzgraf Ludwig II. von Wittelsbach und wurde dessen erblicher Burgmann mit der Auflage, in Notzeiten persönlich auf der Burg Kaub anwesend zu sein oder einen geeigneten Ritter zu stellen. Offensichtlich blieb Philipp im Besitz des Rheinzolls, denn im Jahr 1285 stifteten der Reichskämmerer Philipp II. und seine Gemahlin Gisela dem Domkapitel zu Mainz einen Zehnten der in Kaub erhobenen Rheinzölle, um, wie es heißt, ihr Gewissen zu beruhigen.

In den Jahren 1271/1272 teilten sich nach dem Tod Philipps I. die Brüder Philipp II. und Werner I. das Münzenberger Erbe. Philipp II. erhielt eine Hälfte des Falkensteiner Anteils an der Burg Münzenberg, den Besitz um und mit Butzbach und die Burg Neufalkenstein im Taunus. Er war der Begründer der Butzbacher Linie, die im Jahr 1410 erlosch. Aus dieser Linie gingen Kuno II. und Werner, die beiden Falkensteiner Erzbischöfe hervor.

Werner I. erhielt die andere Hälfte des Falkensteiner Anteils an der Burg Münzenberg, die Burg Königstein und die Gerichte Lich und Hungen. Werner war der Begründer der Licher Linie. Er baute das Dorf Lich zur Stadt aus und verlagerte somit den Schwerpunkt seiner Linie nach Lich. 1283 nannte er sich iudex universalis et dominus ipsius ville [Lychen], allgemeiner Richter und Herr dieses Ortes. Im Jahr 1295 konnte er von den Herren von Bellersheim die Vogtei über die Licher Güter des Klosters Wetter erwerben, wo seinerzeit Werners I. Schwester Lukardis Äbtissin war.

Werner I. starb kurz vor der Verleihung der Stadtrechte an Lich durch König Albrecht im Jahr 1300.

HERALDIK

Im Jahr 1241 teilte sich das Haus Bolanden in die Linie Bolanden, die 1386 ausstarb, und die Linie Falkenstein. Die Linie der Herren von Bolanden führte das alte Bolander Wappen ein rotes Rad auf einem goldenen Schild weiter.

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Abb. 4. Siegel Werners I. von Falkenstein-Münzenberg aus dem Jahr 1261

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Abb. 5. Siegel Philipps II. von Falkenstein-Münzenberg aus dem Jahr 1261

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Abb. 6. Wappen der Herren von Falkenstein-Münzenberg

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Abb. 7. Wappen der Herren von Falkenstein

Die Linie der Herren von Falkenstein führte zwar das Rad als Wappenbild ebenso wie die Stammlinie, aber es erfolgte eine Umtinkturierung der Wappenfarben in ein sechsspeichiges, silbernes Rad auf einem blauen Schild.

Beim Antritt der Münzenberger Erbschaft übernahm Philipp I. von Falkenstein nicht die Heraldik der ausgestorbenen Herren von Münzenberg. Dies mag seinen Grund darin haben, dass er nicht der alleinige Erbe der Burg Münzenberg war. Zu seinem Erbteil gehörte aber die alte Grafschaft der Nürings. Offensichtlich machte er ihr altes Wappen, einen Schwarz auf Gold quergeteilten Schild, zu dem seinen, wobei er eine Veränderung der Farben vornahm, ein goldener Schild mit einem roten Schildhaupt. Die Helmzier war ein Fürstenhut mit einer goldenen Kugel, die seit 1302 einen Stoß natürlicher Pfauenfedern trägt. Die Helmdecken sind rot und golden.

Philipp I. von Falkenstein soll auch ein geviertes Wappen geführt haben mit dem Falkensteiner Rad im 1. und 4. Feld und dem Münzenberger Schild im 2. und 3. Die Helmzier dieses Wappens ist meist ein auf einem Hut sitzender silberner Hund zwischen vier rot-goldenen Münzenberger Fähnchen, mit unter auch mit einem Falkensteiner Fähnchen rechts und einem Münzenberger links. Zu diesem Wappen Philipps I. schreibt der Heraldiker Dr. Bernhard Peter: „Nach der Münzenberger Erbschaft kommt dieses Wappen [Anm.: Der Falkensteiner Radschild] geviert mit Münzenberg vor, doch geriet das Rad schnell in Vergessenheit.“ Auf Münzen kommt dieses Wappen nicht vor.

Das Verschwinden dieses Wappens beruht vermutlich auf folgendem Sachverhalt. Die Quadrierung der Wappen nahm Mitte des 13. Jahrhunderts in Spanien ihren Anfang. Alfons X., König von Kastilien und León, der Gegenkönig von Richard von Cornwall, führte sls Erster ein geviertes Wappen mit der dreitürmigen kastilischen Burg im 1. und 4. Feld und dem Löwen von León im 2. und 3. In England taucht die Quadrierung des Wappens erstmals bei König Eduard III. im Jahr 1340 auf. So war es für Philipp I., einem Anhänger und Gefolgsmann König Richards nicht gerade klug und zweckmäßig, der neuen heraldischen Gepflogenheit des Gegenkönigs Alfons von Kastilien zu folgen.

Nach dem Tod Philipps I. von Falkenstein im Jahr 1271 teilten seine beiden Söhne das Erbe. Das von den Grafen Nürings übernommene Wappen wurde zum Familienwappen der Falkensteiner Linie, der Bolander Radschild zu dem der Licher Linie.

Auf Philipps II. Siegel aus dem Jahr 1261 führt der Reiter einen im Schildhaupt geteilten Wappenschild, den Münzenberger Wappenschild. Unter dem Reiter sieht man auf einem kleinen Dreiberg einen blütenlosen Minzenstängel. Die Umschrift lautet SIGILLVM PHILPPI DE MINCINBERC – Siegel Philipps von Münzenberg.

Das Siegel seines Bruders Werner I. aus dem Jahr 1261 zeigt einen Reiter mit dem Falkensteiner Radschild. Unter dem Reiter sieht man einen blütenlosen Minzenstängel. Die Umschrift lautet SIGILLVM WERNERI DE VALKENSTEIN – Siegel Werners von Falkenstein. Dieses Falkensteiner Wappen wurde jedoch zugunsten des Münzenberger Wappenschildes aufgegeben, so dass beide Linien ein einheitliches Wappen führten.

Philipp VII. von Falkenstein-Münzenberg erreichte im Jahr 1397 die Erhebung in den Grafenstand. Die Herren von Falkenstein-Münzenberg wurden bereits nach dem Anfall der Grafschaft Nürings aus dem Münzenberger Erbe als Grafen bezeichnet und übten gräfliche Funktionen aus, so dass die Erhebung in den Grafenstand eigentlich nur die Bestätigung eines Gewohnheitsrechtes war.

MÜNZPRÄGUNGEN DER HERREN VON FALKENSTEIN-MÜNZENBERG

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Abb. 8. Erben der Herren von Münzenberg, vermutlich Philipp I. von Falkenstein-Münzenberg,

Brakteat um 1260/1270, 0,51 g, unbekannte Münzstätte, Fund Schloßborn, Hävernick 233

In einem Wulstreif ein thronender Weltlicher mit Schapel, Szepter und Reichsapfel

Für die Brakteatenprägungen der Herren von Falkenstein-Münzenberg fehlt ein urkundlich abgesichertes Münzrecht. Man kann davon ausgehen, dass Philipp I. von Falkenstein-Münzenberg als Reichkämmerer König Richards von Cornwall mit dessen Duldung Wetterauer Brakteaten schlug, ähnlich wie dies Philipps Münzenberger Vorgänger mit Duldung der Staufer taten.

Offensichtlich endeten die Brakteatenprägungen der Falkensteiner mit dem Tod Philipps I. von Falkenstein-Münzenberg 1270/1271 bzw. mit dem Tod König Richards von Cornwall 1272.

KUNO II. VON FALKENSTEIN, ERZBISCHOF VON TRIER

Wegen seiner eminenten Bedeutung für das Wirtschafts- und Münzwesen im späten Mittelalter und der seiner Zeit vorauseilenden währungspolitischen Maßnahmen soll hier noch Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier, der vorletzte aus dem Hause Falkenstein gewürdigt werden.

Kuno/Konrad von Falkenstein wurde um 1320 auf der Burg Falkenstein am Donnersberg als Sohn des Grafen Kuno I. von Falkenstein und Münzenberg und der Gräfin Johanna von Saarwerden geboren. Er wurde für die geistliche Laufbahn bestimmt. 1325 kam er als Domherr nach Mainz, wurde 1345 Scholaster und 1348 Propst des Mainzer Domkapitels. 1346 enthob Papst Klemens VI. den Mainzer Erzbischof Graf Heinrich III. von Virneburg, einen Parteigänger Kaiser Ludwigs des Bayern, seines Amtes und setzte Graf Gerlach von Nassau, den Mainzer Domdekan, als neuen Erzbischof von Mainz ein. Kuno II. von Falkenstein war einer der streitbarsten Anführer der Anhänger des abgesetzten Bischofs und wurde einer der Stiftsverweser des Mainzer Erzstifts. Diesen Posten gab er erst 1353 nach dem Tod Erzbischof Heinrichs III. von Virneburg gegen eine hohe Abfindung auf.

Wegen seiner politischen und organisatorischen Fähigkeiten zog Kuno II. die Aufmerksamkeit des alternden Trierer Erzbischofs Bohemund auf sich, der ihn 1360 als Domherrn nach Trier berief und ihn noch im selben Jahr zu seinem Koadjutor machte. Im Jahr 1362 verzichtete Erzbischof Bohemund mit Genehmigung von Papst Innozenz VI. auf sein Amt als Erzbischof zugunsten von Kuno II., der am 27. Mai 1362 zum Erzbischof von Trier ernannt wurde. Seit 1363 war er auch Koadjutor des Kölner Erzbischofs Engelbert III., der ihn auch um militärischen Beistand gegen die aufständischen Städte Linz und Andernach gebeten hatte. Schon zwei Tage nach dem Tod des Kölner Erzbischofs Engelbert Graf von der Mark am 26. August 1368 wählte ihn das Kölner Domkapitel zum Prokurator und Generaladministrator in spiritualibus et temporalibus des Erzstiftes. 1369 ernannte ihn der Papst zum zum Generalvikar des Apostolischen Stuhls. Damit fielen Kuno die gesamten Einkünfte des Erzstiftes zur eigenen Verfügung zu. Aber bereits ein Jahr später stufte ihn Papst Urban V. wieder auf das alleinige Amt des Administrators zurück. Er blieb noch bis zum Amtsantritt des neuen Kölner Erzbischofs Friedrich von Saarwerden im Jahr 1371 Verweser des Kölner Erzstifts. Die Wahl zum Erzbischof von Köln schlug er 1368 aus, um eben diesen Stuhl für seinen Neffen Friedrich von Saarwerden freizuhalten. Auch die Wahl zum Mainzer Erzbischof im Jahr 1371 nach dem Tod von Erzbischof Gerlach von Nassau lehnte er ab, weil er dann die höherrangige Würde des Trierer Erzbischofs hätte aufgeben müssen. Damit handelte er aber gegen die Interessen Kaiser Karls IV., der Kuno zum Erzbischof von Köln und seinen Verwandten Johann von Luxemburg-Ligny zum Erzbischof von Trier machen wollte. Als Papst Urban VI. ihm 1384 ein Kardinalat anbot, lehnte dies Erzbischof Kuno II. ab. Offensichtlich bedeutete ihm seine mächtige und einflussreiche Stellung im Reich, wo er Erzkanzler für die gallischen Reichsteile war, mehr als das Amt eines Kardinals in Rom.

Kuno II. von Falkenstein erwies sich als ein geschickter, erfolgreicher und vorausschauender Finanzpolitiker. Er hatte schon früh, wie aus seinem Handeln hervorgeht, die Zusammenhänge von Geld- und Realwirtschaft und die Notwendigkeit größere Wirtschafts- und Währungsräume zu schaffen, erkannt. Um aber eine gedeihliche Entwicklung zu gewährleisten, waren zwei Voraussetzungen nötig. Zum einen mussten diese Räume geschütz werden, wozu vor allem das Instrument des Landfriedens diente. So waren Münzbestimmungen oft Bestandteil von Landfriedensverträgen oder Münzverträge enthielten oft Bestimmungen zum Landfrieden. Zum anderen war für derartige Räume eine Vereinheitlichung des Münzwesens nötig. 1376 gehörte Erzbischof Kuno II. auch zu dem Kollegium der Kurfürsten, die Wenzel von Böhmen zum römisch-deutschen König wählten. Kuno II. ließ sich seine Stimme für Wenzel mit sehr viel Geld bezahlen. Am 12. Juni 1376 teilte er Papst Gregor XI. in einem Brief das Ergebnis der Königswahl mit.

Konsequent führte Erzbischof Kuno II. die Münzpolitik seines Vorgängers Erzbischof Balduin fort. Er tat dies zunächst in Form bilateraler Verträge und Absprachen mit seinen Nachbarn. Als sehr nützlich erwiesen sich die Verbindungen von Köln und Trier durch seine Funktion als Koadjutor und später als Administrator in Köln und seine Verwandtschaft mit dem Haus Saarwerden, seine genauen Kenntnisse über das Mainzer Erzstift und die alten freundschaftlichen Verbindungen zum Herzogtum Luxemburg. Bereits 1354 hatten sich die drei rheinischen Erzbischöfe auf gleiche Werte ihrer Gold- und Silbermünzen geeinigt. Obwohl der Kölner Erzbischof Engelbert noch bis 1367 eigene Münzen in Bonn prägen ließ, begann sein Koadjutor Kuno schon im Jahr 1366 mit der Prägung eigener Münzen in Deutz und schloss das Kölner und Trierer Münzwesen enger zusammen.

Erzbischof Kuno münzte in den rheinischen Münzstätten Koblenz und Oberwesel und vielleicht auch in Rhens, in Trier, das vornehmlich das Trierer Oberstift versorgte, und in Deutz, der kurkölnischen Münzstätte, wo er als Koadjutor (Dezember 1366 – August 1368), als Administrator (weiter bis Juli 1369), als Vikar (weiter bis März 1370) und wieder als Administrator (weiter bis Juli 1371) für das Erzstift Köln prägte. Unter Kuno verschwand das typische Münzbild der Florene von den Gulden. Er prägte unter einem eigenen Münzbild, das seine Gulden als eine eigene, neue Münzsorte kenntlich machte.

Weiterhin schuf er 1368 eine neue Münze, den Weißpfennig, denarius albus, dessen Vorderseite den heiligen Petrus unter einem Baldachin zeigte. Der Weißpfennig war zwar etwas leichter als der Doppelschilling, aber er war von besserem Feingehalt. Diese Münze eroberte schnell die anderen rheinischen Kurfürstentümer und galt über einhundert Jahre am Rhein als eine gute Münze.

Als Kuno von Falkenstein 1366 – 1371 Erzbischof von Trier und Administrator von Köln war, fand der Kölner Gulden eine weite Verbreitung und er stellte ihn als Währung im Rheinland dem ungarischen Dukaten entgegen. Dadurch wurde der Kölner Gulden zum Vorläufer des rheinischen Guldens des späteren kurrheinischen Münzvereins. Mit seinen monetären Maßnahmen erreichte Kuno sein währungspolitisches Ziel, nämlich die Turnosen und vor allem deren minderwertige Nachprägungen aus dem Erzstift zu verdrängen und den Rückfluss hochwertiger Silbermünzen von den Wechselstuben und den Zollstellen an die Kölner Münze zu erreichen. Letzteres erfolgte dadurch, dass die Turnosen durch den Wechselzwang entwertet und der Münzstätte zum Einschmelzen und Umprägen zuzgeführt wurden und dass für das neue Geld ein Annahmezwang bestand.

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Abb. 9. Kuno II. von Falkenstein, erwählter Erzbischof vom Trier, Doppelschilling, 1362, Münzstätte Koblenz.

Vs.: Sitzender Erzbischof , die Armlehnen des Stuhles enden mit Tierköpfen.

In seiner rechten Hand hält er einen Kreuzstab, in seiner linken ein Buch, seine Mitra durchbricht den Innenkreis und reicht oben in die Umschrift.

Zu seinen Füßen, die Umschrift durchbrechend, der Trierer Stiftsschild mit aufgelegtem Münzenberger Wappen,

Umschrift: (Mitra) CVNO: ELTS: AR. (Wappen). EPVS: TREVEN

Rs.: In einem doppelten Schriftkreis ein befußtes Kreuz, Umschrift außen +XPC : VINCIT : XPC : REGNAT : XPC : IMPERA

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Abb. 10. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, 1362 – 1364, Münzstätte Koblenz

Vs.: Heraldische Lilie mit drei Punkten auf den Staubfäden, unten beidseits der Lilie ein dreiblättriges Kleeblatt, Umschrift CONO A –– REPS:T‘

Rs.: Stehender, nimbierter Johannes der Täufer mit mähnenartigem Haupthaar und Schnurrbart, der Mantel mit Fransen wird von einer runden Brustschnalle zusammengehalten. Rechts neben seinem Kopf ein Adler mit dem Trierer Stiftsschild, in seiner Linken ein Kreuzstab.

Umschrift S.IOHA –– HHES. B

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Abb. 11. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, 1366 – 1368, Münzstätte Koblenz,

Vs.: In einem gemischten Sechspass (Bögen und Spitzen) in einem gespaltenen Wappen der Trierer Stiftsschild und der Münzenberger Schild.

Umschrift CONO : ARCHIEPS : TREVEREN, oben in der Umschrift zwei gekreuzte Schlüssel

Rs.: Stehender, nimbierter Johannes der Täufer mit einem Kreuzstab in seiner linken Hand, Umschrift S.IOHA –– NNES. B.

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Abb. 12. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Doppelschilling 1366 – 1368, Münzstätte Koblenz,

Vs.: Stehender, mitrierter Erzbischof im Ornat und mit Umhang, der von einer Rundfibel mit dem Trierer Stiftsschild geschlossen wird, in seiner rechten Hand ein Buch und in seiner linken ein Krummstab.

Umschrift CONO : AREPS TREVERESIS

Rs.: rechtsgewandter Adler mit dem Münzenberger Schild auf der Brust.

Umschrift + MONETA: IN: CONFLVENCIA

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Abb.13. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Koadjutor des Kölner Erzbischofs Engelbert,

Gulden, 1366 – 1368, Münzstätte Deutz,

Vs.: In einem Sechspass das gespaltene Wappen mit dem Kölner und Trierer Stiftsschild, Umschrift +CONO:AREPVS:TREVERENSIS

Rs.:Ein gotischer Thron mit dem Hüftbild des nimbierten Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten Hand, darunter das Münzenberger Wappen.

Umschrift COADIVT (Wappen) DNI: COLON

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Abb. 14. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier und Administrator von Köln (1. Amtszeit),

Weißpfennig/Albus, 1368/1369, Münzstätte Koblenz,

Vs.: Auf einem gotischen Thron sitzender, nimbierter Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten Hand und einem Schlüssel in seiner linken, oben neben der Spitze des schreinartigen Throndachs der Trierer und der Münzenberger Schild Umschrift CONO :AREPVS:TREVEREN

Rs.: In einem gemischten Achtpass ein gespaltener Schild mit dem Trierer und dem Kölner Stiftsschild. Umschrift +AMINIST: ECCE: COL‘:MONETA:COF

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Abb. 15. Kuno von Falkenstein, Erzbischof von Trier und Administrator von Köln (1. Amtszeit),

Gulden, 1368 – 1369, Münzstätte Deutz,

Vs.: In einem Sechspass der gespaltene Schild mit den Stiftswappen von Trier und Köln, Umschrift +CONO. AREPVS: TREVERENSIS

Rs.: Hüftbild des nimbierten Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten Hand vor einem gotischen Thron, daneben rechts und links drei Fialen, Umschrift AMIST‘. ECCE: COLO

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Abb. 16. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Vikar von Köln, Gulden, 1369 – 1370, Münzstätte Deutz,

Vs.: Zwischen zwei Fialen stehender nimbierter Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten und einem Schlüssel in seiner linken Hand, zu seinen Füßen in der Umschrift der Münzenberger Schild.

Umschrift CVNO: ARERVS: TREVERE

Rs.: In einem Sechspass ein gespaltener Schild mit den Stiftswappen von Trier und Köln, Umschrift +VICARII:ECCLESIE:COLONIEN‘

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Abb. 17. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Erzkanzler für den galliischen Reichsteil,

Gulden, 1371 – 1372, ohne Münzstätte (Koblenz),

Vs.: Thronender nimbierter Petrus, in seiner rechten Hand ein Kreuzstab, über seiner linken ein Schlüssel, Umschrift CONO: AREPVS: TREVEN

Rs.: In einem gemischten Dreipass ein gespaltener Schild mit dem Trierer Stiftsschild und dem Münzenberger Schild.

Umschrift (gekreuzte Schlüssel) SACRI: IIIPERII: PER: GALL‘:ARCA

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Abb. 18. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier und Administrator von Köln (2. Amtszeit),

Gulden 1370 – 1371, ohne Münzstätte (Koblenz)

Vs.: Thronender nimbierter Petrus, in seiner rechten Hand ein Kreuzstab, über seiner linken ein Schlüssel (zeitgenössische Beschreibung im Stadtarchiv Köln: „den slussel up deme vynger“), Umschrift CONO: AREPVS: TREVEN

Rs.: In einem Achtpass ein gespaltener Schild mit dem Kölner Stiftsschild und dem Münzenberger Schild.

Umschrift (gekreuzte Schlüssel) ADMINISTRATOR: ECCE: COLO‘

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Abb. 19. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier und Administrator von Köln,

Weißpfennig/Albus, 1370 – 1371, Münzstätte Oberwesel,

Vs.: Zwischen zwei Fialen thronender, nimbierter Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten und einem Schlüssel in seiner linken Hand, neben dem Giebel des Throns der Trierer und der Münzenberger Schild,

Umschrift CVNO:AREPVS:TREVEREN

Rs.: In einem gemischte Zwölfpass in einem gespaltenen Schild die Schilde von Trier und Köln, Umschrift +ADMIST:ECCE:COL‘:MONETA:WESAL‘

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Abb. 20. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Turnose (Groschen), 1371 – 1372, Münzstätte Koblenz,

Vs.: in einem Sechspass das gevierte Wappen Trier/Münzenberg, Umschrift (gekreuzte Schlüssel) CONO: ARCHICPISCOPVS: TRCVCRN

Rs.: in ienem Doppelkreis ein befußtes Kreuz, Umschrift außen +SACRI: IIIPERII: PER: GALL‘: ARCANC‘ innen (gekreuzte Schlüssel) MONETA: CONFLV

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Abb. 21. Kuno von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, Gemeinschaftsprägung Trier/Köln, 1372 – 1374, ohne Münzstätte (Koblenz),

Vs.: Zwischen jeweils zwei Fialen thronender, nimbierter Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten und einem Schlüssel in seiner linken Hand. Zu seinen Füßen die Wappen von Münzenberg und Saarwerden Umschrift CONO AREPS TREV

Rs.: In einem Sechspass des gespaltene Wappenschild Trier/Köln,

Umschrift +SACRI IMPERII: PER GALL ARC

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Abb. 22. Kuno von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, 1377 – 1385, Münzstätte Trier, geprägt nach der Einigung mit der Stadt Trier,

Vs.: Zwischen jeweils zwei Fialen thronender, nimbierter Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten und einem Schlüssel in seiner linken Hand. Zu seinen Füßen zwei gekreuzte Schlüssel. Umschrift CVNO AREPS TRE‘

Rs.: In einem Sechspass das gespaltene Wappen Trier/Münzenberg,

Umschrift (gekreuzte Schlüssel) MONETA:TREVERINSEIS

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Abb. 23. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, 1382 – 1385, ohne Münzstätte (Koblenz),

Vs.: Zwischen jeweils zwei Fialen thronender, nimbierter Petrus mit einem Kreuzstab in seiner rechten und einem Schlüssel überseiner linken Hand. Zu seinen Füßen das Münzenberger Wappenl. Umschrift CVNO AREPS TRE‘

Rs.: In einem Sechspass neben einander gestellt die Wappen von Trier und Münzenberg

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Abb. 24. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, 1385, Münzstätte Trier, Münzvereinsprägung

Vs,: Stehender, nimbierter Johannes der Täufer, die recte Hand segnend erhoben, in der linken ein geschulterter Kreuzstab, Nimbus und Füße durchbrechen die Umschrift. Umschrift CVNO AREPS TREIN,

Rs.: Spitzer Dreipass mit Winkeln verziert, in den Spitzen des Dreipass die Wappen von KölnISaarwerden, Mainz (Rad), Pfalz/Bayern, in der Mitte das gespaltene Wappen Trier/Münzenberg, Umschrift MONETA TREVER

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Abb. 25. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Gulden 1386 – 1388, Münzstätte Koblenz, Münzvereinsprägung

Vs.: Stehender, nimbierter Johannes der Täufer, die rechte Hand segnend erhoben, in der linken ein geschulterter Kreuzstab, Nimbus und Füße durchbrechen die Umschrift. Umschrift CVNO AREPS TREN,

Rs.: Spitzer Dreipass mit Winkeln verziert, in den Spitzen des Dreipass die Wappen von KölnISaarwerden, Mainz (Rad), Pfalz/Bayern, in der Mitte das gespaltene Wappen Trier/Münzenberg, Umschrift MONETA COVELNIS

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Abb. 26. Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Weißpfennig/Albus, 1386 – 1388, Münzstätte Koblenz, Münzvereinsprägung Vs.: Petrus auf einem gotischen Thron sitzend mit einem geschulterten Kreuzstab rechts und einem Schlüssel in der linken Hand, neben dem Giebel des Throns die Wappen von Trier und Köln, Umschrift CVNO ARCHIEPVS TREN Rs.: Spitzer Dreipass mit Winkeln verziert, in den Spitzen des Dreipass die Wappen von KölnISaarwerden, Mainz (Rad), Pfalz/Bayern, in der Mitte das gespaltene Wappen Trier/Münzenberg, Umschrift MONETA COVELNLES

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Abb. 27. Werner von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Gulden, o. J. (1410-1414), Münzstätte Koblenz,

Vs.: Stehender Johannes der Täufer,

Umschrift:WERNER AR(chi)EP(iscopus) TRE(verensis),

Rs.: Im Spitzdreipass oben zwei kleine Wappen (Trier, Mainz), unten Verzierungen, in der Mitte im gespaltenen Schild Trier/ Münzenberg,

Umschrift: MONETA NOVA COVEL(ensis)

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Abb. 28. Werner von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Gulden, o.J. (1399), Münzstätte Koblenz,

Vs.: Stehender, nimbierter Johannes der Täufer, zu seinen Füßen ein Kreuz, Umschrift WERNER AREPS TREV

Rs.: In einem romanischen Vierpass mittig das Wappen Trier/Münzenberg, in den Bögen die Wappen Trier, Köln, der Pfalz und Mainz,

Umschrift MONETA NOVA COVELENSIS

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Abb.29. Werner von Falkenstein, Erzbischof von Trier,

Albus, o. J. (1417 – 1418), Münzstätte Oberwesel,

Vs.: Hüftbild des hl. Petrus mit Kreuzstab und Schlüssel in einem gotischen Gehäuse, Umschrift WERNER AREP TRE

Rs.: In einem Dreipass das gespaltene Wappen Trier/Münzenberg, in den Winkeln das Mainzer Rad, der bayerische Weckenschild und der Jülicher Löwe,

Umschrift MONETA VOVA WESAL

Von zukunftsweisender Bedeutung waren die Münzverträge zwischen Kurtrier und dem Herzogtum Luxemburg, 1371, und zwischen Kurtrier und Kurköln, 1372. Am 10. August 1371 schlossen Herzog Wenzel I. von Luxemburg und Erzbischof Kuno II. von Falkenstein auf die Dauer von vier Jahren einen Vertrag, dessen Gültigkeit sich auf das gesamte Herzogtum Luxemburg und das Oberstift Trier erstreckte. In diesem Vertrag wurde die Ausbringung gemeinsamer Gold- und Silbermünzen vereinbart. Bei den Goldmünzen lehnte man sich an den Mainzer Gulden an. Der neue gemeinsame Doppelgulden sollte genauso schwer wie zwei Mainzer Gulden sein, aber im Feingehalt ein halbes Karat unter ihm liegen: „…mache dubel gulde von dry und zwentzich gredt und sullet wihen zwene swere mentsche gulde und darna eynletzige gulde von golde auch von dry und zwetzig grede der yglich sal wihen eynen swere mentschen gulde…“ Außerdem einigte man sich auf einen Schlagschatz von einem schweren Mainzer Gulden auf die ausgeprägte Mark Gold und von zwei Groschen auf die ausgeprägte Mark Silber. Weiterhin wurde vereinbart, dass in den Münzstätten von Trier und Luxemburg nur die vereinbarten Münzen geprägt werden durften: „Und sulle wir Ertzbischoff bestelle daz in unß stad Triere und wir hertzogh daz in unß stad von Lutzemb. Keine andre müntze binnen der vorgeß zyt gemacht od geslagen werde.“ Wahrscheinlich trat dieser Vertrag nie in Kraft, weil kurz nach dem Vertragsabschluss der Herzog von Luxemburg mit dem Herzog von Jülich in Fehde geriet und gefangen genommen wurde. Nach der Entlassung des Herzogs von Luxemburg aus der Haft ergaben sich noch Differenzen mit Erzbischof Kuno, so dass die Prägung gemeinsamer Münzen nicht zustande kam. Dennoch kann man aus diesem Vertrag ersehen, dass der Mainzer Gulden schon eine Bezugs- oder Leitwährung war.

Am 8. März 1372 schlossen Kuno II. von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Friedrich von Saarwerden, Erzbischof von Köln und die Stadt Köln auf die Dauer von zwei Jahren einen Münzvertrag, geltend in den Territorien der Vertragspartner mit der Ausnahme des kurkölnischen Herzogtums Westfalen und des Trierer Oberstifts. In diesen Gebieten dominierten andere Münzsorten und Rechnungssysteme oder andere Währungsstrukturen. Die Grundlagen für die monetäre Annäherung von Kurköln und Kurtrier hatte Erzbischof Kuno bereits in der Zeit geschaffen, als er Koadjutor und anschließend Administrator in Kurköln war. Er hatte Änderungen im Münzwesen herbeigeführt, die eine vertragliche Einigung erst ermöglichten.

Bedeutsam war auch die Aufnahme der Stadt Köln in diesen Vertrag. Köln als Handelsmetropole garantierte eine weite Verbreitung der Münzen der Vertragspartner, besonders der Goldmünzen, im überregionalen Zahlungsverkehr und im Fernhandel. Köln selbst hatte ein großes Interesse an einem geregelten Geldmarkt. So ist die Festsetzung des Umtauschkurses für fremde Münzen, die Valvierung, als Vertragsbestandteil auf Betreiben der Stadt Köln in den Vertrag aufgenommen worden. Die Regelungen für die Ausmünzung der vereinbarten Münzen wurden weitgehend aus früheren Verträgen übernommen. Bei der Guldenprägung lehnte man sich – wahrscheinlich auch auf das Betreiben der Stadt Köln – an die in Deutz geprägten Gulden an: „… doen slain sware gulden as guyt as man Sy hüde zu dage zu Duytze sleit ind as die stalen synt der ychlich van uns heren eynen hait ind manlych van uns muntzeren eynen hait ind ouch manlych van unsen Wardeynen eynen hait…“ Bei den Silbermünze legte man erstmals das genaue Verhältnis zwischen dem auszubringendem Gulden und dem Weißpfennig fest: 1 Gulden = 18½ Weißpfennige. Weiterhin enthielt dieser Vertrag erstmals auch Bestimmungen über den Handel mit Münzsilber und gemünztem Geld, dem „Billon - bylyun“, das für die Versorgung der Münzstätten im Land bleiben sollte. Eine Ausnahmeregelung gab es nur für die Goldschmiede: „… gebieden, dat nyman geyn bylyun, dat is zu verstayne alle gemuntzet gelt dat nu widerslagen is noch eynich Sylver uysser der Stat van Colne noch uysser unsen landevurß. vueren of dun vueren sal dan alleyne in unß tzweyer heren muntzen vurß., uyssgescheden doch die Goltsmede so wat Sy der bedurffent zu noitdurft yrs Amptz ind anderre guder lude cleynode zu yrre noitdurft zu machen…“ 1374 wurde dieser Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert. Ab 1381 prägten Köln und Trier in eigener Regie, weil der Münzvertrag von 1374 nicht mehr erneuert wurde. Von den Verträgen zwischen Köln und Trier war die Münzstätte Trier, die für das Trierer Oberstift zuständig war, ausgenommen. Aber bereits 1374 prägte Kuno II. in Trier Gulden. Nach langem Streit zwischen dem Erzbischof und der Stadt Trier kam es 1377 zu einer Schlichtung, in der Kuno II. auf die Zölle an Mosel und Saar verzichtete und die städtische Münze der erzbischöflichen gleichgestellt wurde.

Die größte politische Leistung Erzbischof Kunos II. war es, dass es ihm gelang, an Rhein, Main und Mosel, also mitten im Heiligen Römischen Reich ein einheitliches Währungsgebiet zu schaffen, dessen Goldmünze, der rheinische Gulden, für fast zweihundert Jahre zur Leitwährung im Reich wurde. 1385/1386 kam es durch Erzbischof Kunos Initiative zum Abschluss eines Münzvertrages zwischen den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier und dem Kurfürst von der Pfalz, der als Gründungsvertrag des kurrheinischen Münzvereins angesehen wird.

Anfang 1388 dankte er zugunsten seines Großneffen Werner von Falkenstein ab. Am 21. Mai 1388 starb Kuno II. von Falkenstein auf der Burg Maus bei Wellmich. Er wurde in der St. Kastorkirche in Koblenz begraben.

Erzbischof Werner von Falkenstein führte zahlreiche Fehden mit den Herren von Schleiden, von Waldeck, von Ehrenberg, mit dem Landgraf von Hessen-Rheinfels und den Städten Oberwesel und St. Goar, was letztlich zum Trierer Staatbankrott führte. Den Wunsch des Trierer Domkapitels im Jahr 1399, Erzbischof Werner einen Koadjutor zur Seite zu stellen, kam Papst Bonifatius IX. nicht nach. Erzbischof Werner starb 1402 während der Belagerung von St. Goar. Mit dem Tod Erzbischof Werners von Falkenstein starben die Falkensteiner im Mannesstamm aus und in der Wetterau entstanden neue Herrschaften.

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Abb. 30. Kuno von Falkenstein, Erzbischof von Trier, 1362 – 1388, führte als Koadjutor des Kölner Erbischofs Engelbert III. Graf von der Mark (Dezember 1366 – August 1368), als vom Kölner Domkapitel gewählter Prokurator und Generaladministrator des Kölner Erzstifts (August 1368 – Juli 1369), als von Papst Urban V. eingesetzter Vikar (1369 – März 1370) und danach erneut als Administrator (1370 – Juli 1371) in einem gespaltenen Schild vorn das Wappen des Erzstifts Trier, ein durchgehendes rotes Kreuz auf einem silbernen Schild, und hinten das des Erzstifts Köln, ein durchgehendes schwarzes Kreuz auf einem silbernen Schild.

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Abb. 31. Bei den beiden Trierer Erzbischöfen

Kuno II. von Falkenstein (1362 – 1388) und Werner von Falkenstein (1388 – 1418) finden sich folgende Wappenvarianten auf ihren Münzen:

1. In einem gespaltenen Schild vorn das Trierer Stiftswappen und hinten das Münzenberger Wappen,

2. In einem gevierten Wappenschild in Feld 1 und 4 das Trierer Stiftswappen und in Feld 2 und 3 das Münzenbeger Wappen,

3. Das Münzenberger Wappen ist dem Trierer Stiftswappen als Herzschild aufgelegt (nur bei Erzbischof Kuno II.)

 

LITERATUR

Demandt, Karl E., Geschichte des Landes Hessen. 2. Aufl., Kassel, Basel 1972

Endrulat, Bernhard, ADB: Konrad II. von Falkenstein, url: http://de.wikisouecw.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_II._von_Falkenstein&0ldid=1701468

Felke, Günter, Die Goldprägungen der rheinischen Kurfürsten 1346 – 1478, Köln 1989

Fertsch, Wilhelm, Die Münzverhältnisse in der Wetterau im 14. und 15. Jahrhundert, Wetterauer Geschichtsblätter, Band 2, Friedberg 1953

Geißler, Hartmut, Die Bolander und ihre Bedeutung für Ingelheim, URL: http://www.ingelheimergeschichte.de/index.php?id=127, 30.9.2013

Hävernick, Walter, Das ältere Münzwesen der Wetterau bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts, Marburg 1936

Hiebl, Manfred, Lexikon des Mittelalters, Herren von Bolanden, url: http://www.manfredhiebl.de/genealogie-mittelalter/bolanden_herren_von/bolanden_herren_von.html

Historische Ortsansichten <http://www.lagishessen.de/de/subjects/idrec/sn/oa7id/2804>,17.3.2009

Menadier, J. Deutsche Münzen, Gesammelte Aufsätze zur Geschichte des deutschen Münzwesens, Band III, Berlin 1895, Band IV, Berlin 1898

Moraw, Peter, Konrad II. von Falkenstein, in Neue Deutsche Biographie 12 (1979), URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd118725424.hthl

NN., Geschichte der Sadt Kaub von 1200 – 1350, URL: http://www.webdesign-kaub.de/seiten/kaub/geschichte/bis1350.htm

Noss, Alfred, Die Münzen von Trier, Bonn, 1916

Peter, Bernhard, Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr 1183 Münzenberg (Wetterau), URL: http://www,dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerie2/galerie1183.htm

Wagner, August, Die Herren von Falkenstein, in Lich – Vergangenheit und Gegenwart, Heimatkundlicher Arbeitskreis, Lich 1986

DIE GRAFEN UND FÜRSTEN ZU SOLMS

 

DIE HERREN UND GRAFEN VON SOLMS