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Mit Beiträgen von:

Andreas Beelmann; Gabriele Bindel-Kögel; Nils Christie; Pit Clausen; Claudia Gelber; Detlef Heyer; Ralf Jäger; Kari-Maria Karliczek; Lutz Klein; Daniel Lederer; Olaf Lobermeier; Erich Marks; Gisela Mayer; Richard Oetker; Christian Pfeiffer; Gesa Schirrmacher; Karla Schmitz; Christoph Schüle; Petra Söchting; Wiebke Steffen; Rainer Strobl; Jakob Tetens; Haci-Halil Uslucan; Hellgard van Hüllen; Michael Walter; Susanne Wegener-Tieben; Jörg Ziercke; Bettina Zietlow

Forum Verlag Godesberg GmbH 2014

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie: detailierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© Forum Verlag Godesberg GmbH, Mönchengladbach

Alle Rechte vorbehalten

Mönchengladbach 2014

Satz und Layout: Karla Schmitz und Kathrin Geiß

Coverdesign: Konstantin Megas, Mönchengladbach

Gesamtherstellung: Books on Demand GmbH, Norderstedt

978-3-942865-27-2 (Printausgabe)

978-3-942865-28-9 (eBook)

Inhalt

Vorwort der Herausgeber

Unter der Schirmherrschaft der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat der 18. Deutsche Präventionstag am 22. und 23. April 2013 in der Stadthalle Bielefeld stattgefunden.

Wie in den Vorjahren erscheint der Dokumentationsband als Print-Ausgabe und als EBook im Forum Verlag Godesberg. In das Buch aufgenommen wurden zum einen die Schriftfassungen jener Vorträge des 18. Deutschen Präventionstages, die sich primär mit dem Schwerpunktthema „Mehr Prävention – weniger Opfer“ befassen; außerdem das wissenschaftliche Gutachten zum Schwerpunktthema, ein Überblick über den gesamten Kongress sowie die ausführliche Kongressevaluation. Weitere umfangreiche Dokumente zum Deutschen Präventionstag des Jahres 2013 finden sich auf der Internetseite des Kongresses (www.praeventionstag.de).

Im Namen des Deutschen Präventionstages danken wir dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die finanzielle Förderung des 18. Deutschen Präventionstages, den gastgebenden Veranstaltungspartnern, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bielefeld, für die gewährte inhaltliche und finanzielle Unterstützung. Der Dank gilt ebenso den ständigen Veranstaltungspartnern, dem Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (DBH), der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und dem WEISSEN RING für ihre jeweilige ideelle und finanzielle Unterstützung sowie Ihre aktive Mitwirkung im Programmbeirat des Kongresses.

Die Herausgeber danken sehr herzlich allen Autorinnen und Autoren dieses Kongressbandes für die Bereitstellung Ihrer Texte. Namentlich danken wir Kathrin Geiß für die Texterfassung und Gestaltung dieses Sammelbandes, Dr. Burkhard Hasenpusch für die Übersetzung des zentralen Textes von Professor Dr. Nils Christie ins Deutsche, Karla Schmitz für die Endredaktion sowie Carl Werner Wendland für die verlegerische Betreuung.

Erich Marks und Wiebke Steffen

I. Der 18. Deutsche Präventionstag im Überblick

Deutscher Präventionstag und Veranstaltungspartner

Bielefelder Erklärung des 18. Deutschen Präventionstages

22. und 23. April 2013 in Bielefeld

„Mehr Prävention – weniger Opfer“

Der 18. Deutsche Präventionstag hat die Opfer von Straftaten zu seinem Schwerpunktthema gemacht. Dahinter stehen folgende Überlegungen und Überzeugungen:

Die gegenwärtig deutliche Zuwendung zu den Opfern von Straftaten in der Gesellschaft, der Wissenschaft, der Rechtspolitik und Gesetzgebung, der Polizei, der Strafrechtspflege und der Prävention erscheint vielen als natürlich oder sogar zwingend. Tatsächlich ist diese Zuwendung jedoch die Folge einer ganz jungen Entwicklung. Erst gegen Ende der 1970er Jahre setzte in Deutschland ein nachhaltig gewordener Wandel im Verständnis von Opferwerden (Viktimisierung) ein, verbunden mit der wachsenden Überzeugung, dass auf allen Ebenen des Umgangs mit Straftaten und deren Folgen für die direkt und mittelbar betroffenen Menschen etwas geändert werden müsse. Dieser Wandel lässt sich mit dem schon früh verbreiteten Leitspruch von der „Wiederentdeckung des Opfers“ gut charakterisieren.

Nach rund 25 Jahren seit Beginn der neuen Entwicklung erscheint es angebracht, eine Zwischenbilanz zum Stand, zu den Problemen und zu den Perspektiven der Opferzuwendung zu ziehen: Was hat sich seither für die Opfer in Gesellschaft und den anderen oben genannten Bereichen getan? Welche der damals erkannten und benannten Probleme sind beseitigt oder wenigstens in Ausmaß und Intensität verringert worden? Sind neue Probleme aufgetaucht, die der Bearbeitung bedürfen? Welches sind die aktuell vorrangigen Perspektiven für die positive Weiterentwicklung? Was wissen wir nunmehr schon sicher über Opferwerden, Opferbedürfnisse und Opferwünsche sowie wirksame Antworten darauf? Wie lässt sich der Gedanke, dass Prävention auf Dauer der beste Opferschutz ist, überzeugend in Praxis, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit vermitteln?

Vor diesem Hintergrund und gestützt vor allem auf die Überlegungen und Erkenntnisse des Gutachtens von Dr. Wiebke Steffen „Opferzuwendung in Gesellschaft, Wissenschaft, Strafrechtspflege und Prävention: Stand, Probleme, Perspektiven“ geben der Deutsche Präventionstag und seine Veranstaltungspartner: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Land Nordrhein-Westfalen, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stadt Bielefeld, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), WEISSER RING e.V. diese „Bielefelder Erklärung“ ab.

Der Stand des empirischen Wissens zum Opferwerden und zu den Opferbedürfnissen ist unbefriedigend

Auch nach einem „Vierteljahrhundert Opferzuwendung in Gesellschaft, Wissenschaft, Strafrechtspflege und Prävention“ ist der Stand des empirischen Wissens zu den Opfern von Straftaten und ihren Bedürfnissen äußerst unbefriedigend. Das gilt insbesondere für das Vorliegen neuerer Erkenntnisse.

Der Deutsche Präventionstag fordert nachdrücklich,

Auch und gerade vor dem Hintergrund der Forderung nach einer größeren Opferautonomie ist es unabdingbar, die Opferinteressen zu kennen und sie in die Strafrechtspflege wie die Hilfesysteme einzubringen.

Es ist ungeklärt, ob die Opferzuwendung der Strafrechtspflege den Opfern von Straftaten viel gebracht hat

Die Rechte von Opfern im Strafverfahren sind seit dem 1. Opferschutzgesetz von 1986 stetig erweitert worden. Zusätzlich ist die Stellung des Opfers auch faktisch durch psychosoziale Maßnahmen der Zeugenbetreuung und Opferhilfe ausgebaut worden. Auch hat es eine bis heute anhaltende breite Diskussion über mögliche Belastungen für Opfer im Strafverfahren gegeben. Dennoch wird beinahe unverändert beklagt, dass die Bedürfnisse von Opfern im Verfahren viel zu wenig Berücksichtigung finden und die Verfahren für die Opfer mit unverhältnismäßig hohen Belastungen – Stichwort: sekundäre Viktimisierung - verbunden sind.

Diese Diskrepanz ist derzeit wegen des Fehlens empirischer Erkenntnisse nicht zu erklären: Es liegen keine Daten dazu vor, ob die Opferschutzgesetze ihr erklärtes Ziel erreichen, die Opfer vor Beeinträchtigungen im Ermittlungs- und Strafverfahren zu schützen; teilweise ist sogar unklar, inwieweit die Maßnahmen in der Praxis überhaupt umgesetzt worden sind. Es ist noch nicht einmal gesichert, in welchem Ausmaß es im Ermittlungs- und Strafverfahren überhaupt zu sekundären Viktimisierungen kommt bzw. welche Wünsche und Bedürfnisse die Opfer von Straftaten an das Verfahren eigentlich haben.

Der Deutsche Präventionstag fordert nachdrücklich,

Eine evidenzbasierte Kriminalpolitik erfordert eine hinreichend verlässliche Datengrundlage, die es dringend zu schaffen gilt.

Der Deutsche Präventionstag hält es in einer rechtsstaatlichen, an den Bedürfnissen der Bürger orientierten Strafrechtspflege für selbstverständlich, die Wünsche der Opfer nach Information (insbesondere über den Fortgang des Verfahrens), nach Schadensersatz bzw. Wiedergutmachung, nach Anerkennung des ihnen widerfahrenen Unrechts, nach respektvoller Behandlung zu erfüllen.

Die in jüngeren Reformen der Strafprozessordnung eingeführten Informationspflichten bzw. Obliegenheiten der Justizbehörden müssen durchweg und vollständig wahrgenommen werden und es ist zu prüfen, ob Verbesserungen und Erweiterungen angesagt sind.

Gerade weil bestimmte Belastungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren für die Opfer nicht zu vermeiden sind, fordert der Deutsche Präventionstag, nur solche Regelungen aufrechtzuerhalten oder einzuführen, die zur Durchführung eines fairen Prozesses unerlässlich sind.

Der Deutsche Präventionstag fordert in diesem Zusammenhang auch, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten vom 25. Oktober 2012 möglichst zügig vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage zu prüfen und umzusetzen.

Soziale Unterstützung, Hilfe und Wertschätzung für die Opfer muss auch und vor allem von außerhalb der Strafrechtspflege kommen

Die Strafrechtspflege kann den Opfern von Straftaten grundsätzlich nicht gerecht werden: Zum einen ist und bleibt sie täterorientiert, zum andern bringt die Rolle als Opferzeuge immer Belastungen mit sich und schließlich „dringt“ ohnehin nur ein sehr kleiner Teil der Opfer bis zum Gericht vor: Die Anzeigebereitschaft ist gering und die meisten Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Nur etwa 12% der gegen bekannte Verdächtige bzw. Beschuldigte geführten Strafverfahren werden durch Anklageerhebung erledigt. Zudem scheinen die Straf- und Genugtuungswünsche der Opfer von eher geringer Bedeutung zu sein. Das Interesse der Opfer gilt weit stärker der Feststellung, dass ihnen Unrecht widerfahren ist und sie nicht verpflichtet waren, das Verhalten des Täters zu akzeptieren.

Emotionaler Beistand, soziale Unterstützung - einschließlich der Anerkennung, dass ihnen Unrecht geschehen ist -, Wertschätzung und Hilfe muss für alle Opfer, auch für die wenigen, die Kontakt mit den Instanzen haben, vor allem von außerhalb der Strafrechtspflege kommen: Von Personen aus dem sozialen Nahraum und von Opferhilfeeinrichtungen.

Der Deutsche Präventionstag anerkennt ausdrücklich die Leistungen der Einrichtungen der Opferhilfe für die Opfer von Straftaten: Menschlicher Beistand und Betreuung nach der Straftat, die Vermittlung von medizinischer, psychologischer und juristischer Hilfe, die Berücksichtigung der Tatsache, dass Opfer nicht gleich Opfer ist, leisten entscheidende Unterstützung dabei, dass Opfer so bald und so weit wie möglich wieder in das Leben vor dem belastenden Ereignis zurück finden.

Der Deutsche Präventionstag sieht allerdings noch Handlungsbedarf insbesondere in Bezug auf zwei Opfergruppen: Opfer von Straftaten außerhalb der Gewaltkriminalität – als Beispiel seien hier Wohnungseinbrüche genannt – verdienen mehr Aufmerksamkeit, als ihnen bisher zuteil wurde. Bei den Opfern von Gewaltkriminalität wird vielfach übersehen, dass eben auch hier und nicht nur auf Täterseite männliche Jugendliche, Heranwachsende und Jungerwachsene besonders häufig zu Opfern werden. Diese Fehlwahrnehmung wird nicht selten von den Betroffenen geteilt, gemäß dem rollentypischen Klischee, dass ein Mann nicht „Opfer“ sein könne. Das hat zur Folge, dass sie auch von Opferhilfeeinrichtungen nicht bzw. nur unzureichend erreicht werden. Nicht nur unter dem Aspekt der Gerechtigkeit bedarf es hier eines Wandels. Vielmehr ist auch das Problem des Opfer-Täter-Statuswechsels in den Blick zu nehmen, d. h. des Risikos für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, dass Opfer zu Tätern werden.

Der Problematik männlicher Gewaltbetroffenheit muss im öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht sowie insbesondere durch qualitativ angelegte viktimologische Studien geklärt werden, wie Gewaltübergriffe gegen Männer „funktionieren“, welche Handlungen von Männern als Gewalt wahrgenommen werden – und wie sie verhindert werden können.

Weiter sollte geprüft werden, ob Verbesserungen der Opferhilfe im Sinne des Konzeptes der „Parallelen Gerechtigkeit“ sinnvoll oder sogar erforderlich sind. „Parallele Gerechtigkeit“ stellt das Strafrecht nicht in Frage, sondern beinhaltet eine zusätzliche, oft zeitgleiche, ressort- und instanzenübergreifende Reaktion, die sich an das Opfer richtet und in der Überzeugung wurzelt, dass die Hilfe für Opfer bei dem Bestreben, ihr Leben wiederherzustellen, ein wesentlicher Bestandteil von Gerechtigkeit ist. Eine Implementation dieses Konzeptes wäre über die in vielen Städten und Landkreisen vorhandenen Gremien der kommunalen Kriminalprävention möglich.

Prävention ist der beste Opferschutz

Wie gut und wirkungsvoll auch immer Strafverfahren, Opferschutz und Opferhilfe gestaltet werden: Sinnvoller ist, es gar nicht erst zu Straftaten und den damit verbundenen Opferwerdungen kommen zu lassen. Denn auch eine noch so opferfreundliche Strafrechtspflege bzw. noch so gut ausgebaute und funktionierende Opferhilfe können die physischen und materiellen Opferschäden mit ihren oftmals auch schwerwiegenden psychischen Folgen nicht wieder gut und schon gar nicht ungeschehen machen. Deshalb ist Kriminalprävention im Sinne einer Verhütung von Straftaten der beste Opferschutz.

Der Deutsche Präventionstag fordert, die bewährten Anstrengungen im Bereich der Kriminalprävention fortzusetzen, sie insbesondere auf die vorliegende empirische Evidenz hinsichtlich der Vermeidung von Re-Viktimisierungen und sekundären Viktimisierungen zu überprüfen, keine (unnötigen) Ängste zu schüren sowie strikt darauf zu achten, dass den Opfern keine (Mit)Schuld gegeben wird.

Zum Verständnis von sowie den Anforderungen an Kriminalprävention und ihre Leistungsmöglichkeiten und schon erbrachten Leistungen verweist der 18. Deutsche Präventionstag auf die Verhandlungen des 12., 13., 14., 15., 16. und 17. Deutschen Präventionstages sowie die Forderungen und Appelle der jeweiligen Erklärungen.

Bielefeld, 23. April 2013

Erich Marks / Karla Schmitz

Zusammenfassende Gesamtdarstellung des 18. Deutschen Präventionstages

Seit 1995 verfolgen die jährlich stattfindenden Deutschen Präventionstage das Ziel, Kriminalprävention ressortübergreifend, interdisziplinär und in einem breiten gesellschaftlichen Rahmen darzustellen, zu erörtern und zu stärken. Diese zusammenfassende Gesamtdarstellung will einen Überblick über die Struktur und die vielfältigen Themen, Sektionen und Foren des 18. Deutschen Präventionstages geben, der am 22. und 23. April 2013 in der Stadthalle Bielefeld stattfand.

1. Leitbild des Deutschen Präventionstages

Das Selbstverständnis und die Rahmenziele sind kongressübergreifend in einem Leitbild formuliert: Der Deutsche Präventionstag wurde 1995 als nationaler jährlicher Kongress speziell für das Arbeitsfeld der Kriminalprävention begründet. Von Beginn an war es das Ziel, Kriminalprävention ressortübergreifend, interdisziplinär und in einem breiten gesellschaftlichen Rahmen darzustellen und zu stärken. Nach und nach hat sich der Deutsche Präventionstag auch für Institutionen, Projekte, Methoden, Fragestellungen und Erkenntnisse aus anderen Arbeitsfeldern der Prävention geöffnet, die bereits in mehr oder weniger direkten Arbeitszusammenhängen stehen. Neben der weiterhin zentral behandelten Kriminalprävention reicht das erweiterte Spektrum des Kongresses von der Suchtprävention oder der Verkehrsprävention bis hin zu den verschiedenen Präventionsbereichen im Gesundheitswesen.

Der Kongress wendet sich insbesondere an Verantwortungsträger der Prävention aus Behörden, Gemeinden, Städten und Kreisen, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz, Kirchen, Medien, Politik, Polizei, Präventionsgremien, Projekten, Schulen, Sport, Vereinigungen und Verbänden, Wissenschaft, etc..

Der Deutsche Präventionstag will als jährlich stattfindender nationaler Kongress:

2. Programmbeirat

Zur Vorbereitung eines jeden Präventionstages wird ein Programmbeirat1 gebildet, in dem der Veranstalter sowie die gastgebenden und ständigen Veranstaltungspartner repräsentiert sind. Der Programmbeirat ist zuständig für inhaltliche Gestaltungsfragen des jeweilig anstehenden Kongresses sowie für Ausblicke und erste Vorplanungen künftiger Kongresse.

Der - wie in den Vorjahren veröffentlichte - Aufruf zur Einreichung von Vortragsthemen wurde wiederum sehr positiv aufgenommen und ergab eine große Zahl von Vorschlägen und Bewerbungen, die die Zahl der limitierten Vortragseinheiten in den verschiedenen Foren erneut deutlich überstieg.

Partner

Das Engagement und die Verbundenheit der DPT-Partner sind ein zentraler Baustein für das Gelingen des Kongresses. Allen beteiligten Entscheidungsträgern und Repräsentanten der DPT-Partner sei besonders herzlich für ihr Engagement gedankt. Insgesamt 32 Organisationen und Institutionen haben sich in unterschiedlichen Formen und vielfältigen Rollen ausdrücklich als offizielle Partner des 18. Deutschen Präventionstages mit ihrem Logo, ihrem guten Namen sowie personellen und finanziellen Ressourcen eingebracht. Ein ebenso herzlicher Dank gilt erneut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie weiteren Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Förderung des 18. Deutschen Präventionstages. Im Einzelnen waren beteiligt:

Der 18. Deutsche Präventionstag wurde von folgenden Bundesministerien gefördert:

Gastgebende Veranstaltungspartner

Ständige Veranstaltungspartner

Kooperationspartner und Sponsoren

Partnerkongresse

Internationale Partner

Medienpartnerschaft

4. Plenumsveranstaltungen

Kongresseröffnung

Montag, 22. April 2013 – 11:00 bis 12:30 Uhr

Abendempfang

der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, für die Teilnehmenden des 18. Deutschen Präventionstages am Montag, 22. April 2013 – 18:15 bis 21:00 Uhr

Abschlussplenum

Dienstag, 23. April 2013 – 15:00 bis 16:00 Uhr

5. Vorträge

In Parallelveranstaltungen wurden insgesamt 52 Vorträge angeboten, die sich inhaltlich sowohl mit dem Schwerpunktthema „Mehr Prävention – weniger Opfer“ als auch mit weiteren Themen der Prävention beschäftigten.

6. Projektspots

Projektspots sind praxisbezogene Kurzvorträge bzw. Projektvorstellungen von 15 Minuten Dauer zu verschiedenen aktuellen Themen der (Kriminal-)Prävention. Es wurden insgesamt 62 Projektspots angeboten.

7. Siebtes Internationales Forum (7th Annual International Forum for Crime Prevention - AIF) des Deutschen Präventionstages2

Die Vorträge des AIF werden in einer gesonderten Veröffentlichung in englischer Sprache dokumentiert, die, wie in den vergangenen Jahren, im Forum Verlag Godesberg (Book on Demand) erscheinen wird. Im Einzelnen wurden folgende Vorträge angeboten:

Die zahlenmäßige Entwicklung der internationalen Teilnehmenden an den Deutschen Präventionstagen seit dem Jahr 2004 ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Kongresse Anzahl Teilnehmende Anzahl Staaten
9. DPT 2004 in Stuttgart 27 9
10. DPT 2005 in Hannover 23 10
11. DPT 2006 in Nürnberg 37 14
12. DPT 2007 in Wiesbaden 40 14
13. DPT 2008 in Leipzig 73 33
14. DPT 2009 in Hannover 80 27
15. DPT 2010 in Berlin 192 36
16. DPT 2011 in Oldenburg 81 20
17. DPT 2012 in München 199 37
18. DPT 2013 in Bielefeld 63 20

8. Kongressbegleitende Ausstellung

Die kongressbegleitende Ausstellung des 18. Deutschen Präventionstages gliederte sich in 139 Infostände, 6 Sonderausstellungen, 4 Infomobile und 19 Posterpräsentationen.

Infostände