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Michael Rohrlich
Ihr Recht bei Onlineauktionen. Juristische Tipps für eBay und Co.

schnell+kompakt
ISBN: 978-3-86802-656-6

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Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Lektorat: Corinna Neu, Theresa Vögle
Korrektorat: Frauke Pesch
Copy-Editor: Nicole Bechtel, Lisa Pychlau-Ezli
Satz: Dominique Kalbassi
Umschlaggestaltung: Maria Rudi

Alle Rechte, auch für Übersetzungen, sind vorbehalten. Reproduktion jeglicher Art (Fotokopie, Nachdruck, Mikrofilm, Erfassung auf elektronischen Datenträgern oder andere Verfahren) nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Jegliche Haftung für die Richtigkeit des gesamten Werks, kann, trotz sorgfältiger Prüfung durch Autor und Verlag, nicht übernommen werden. Die im Buch genannten Produkte, Warenzeichen und Firmennamen sind in der Regel durch deren Inhaber geschützt.

Vorwort

Onlineauktionen sind heutzutage gar nicht mehr wegzudenken. Waren eBay & Co. anfangs nur eine Art „digitaler Trödelmarkt“, haben sie sich inzwischen zu einer festen Größe im Bereich ­E-Com­merce etabliert. Vom privaten Sammler, der dort lang ersehnte Stücke findet, über Hobbyverkäufer, die Keller und Dachboden etwas entrümpeln wollen, bis hin zu gewerblichen Anbietern, die auf diesem Weg ihren Lebensunterhalt verdienen.

Jeder Anbieter von Onlineauktionen, insbesondere als Gewerbetreibender, muss eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten beachten. Das Spektrum reicht vom Urheberrecht über das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht bis hin zum Fernabsatzrecht. Manche Rechtsgebiete sind nur dann einschlägig, wenn man sich im gewerblichen Umfeld bewegt, d. h., private Anbieter müssen sie nicht beachten. Allerdings gibt es auch für Privatverkäufer verschiedene Pflichten, u. a. zur Beachtung des Urheberrechts Dritter. Nicht selten gilt es die Frage zu beantworten, wann man als Anbieter noch als privat eingestuft wird und wann man die Grenze zum gewerblichen Umfeld überschreitet. Denn dies bringt unweigerlich Konsequenzen mit sich, die teilweise nicht unerhebliche Auswirkungen haben können. Das hat beispielsweise auch eine Frau zu spüren bekommen, die eine Sammlung ihres verstorbenen Mannes auf eBay veräußert hat. Sie tat dies in Form von vielen gleichartigen Auktionen, indem sie in einem relativ kurzen Zeitraum die einzelnen Sammlungsstücke jeweils in einer eigenen Auktion anbot. Irgendwann hat das Finanzamt davon erfahren und die Frau aufgrund der Vielzahl von gleichartigen Auktionen als Gewerbetreibende eingestuft. Sie musste letztlich die entsprechenden Steuern nachzahlen, obgleich sie aus ihrer Sicht rein privat gehandelt und auch dementsprechend nur einen privaten Account bei eBay genutzt hatte. Dieser Fall und noch andere vergleichbare Fälle zeigen ganz deutlich, dass man sich auch als Privatperson einige Gedanken machen sollte, wenn man mehr als nur ein paar Mal im Jahr Onlineauktionen anbieten möchte. Es spricht zwar grundsätzlich nichts dagegen, mal ab und zu den Dachboden aufzuräumen und alte Dinge zu veräußern, aber spätestens dann, wenn dies regelmäßig, z. B. zweimal im Jahr, sein soll bzw. immer ähnliche Gegenstände angeboten werden, ist es gut, das notwendige Basiswissen für diese Materie zu haben.

Dieser Ratgeber wendet sich an Privatpersonen und Unternehmer gleichermaßen. Es wird entsprechend auf die gemeinsamen Rechtsgrundlagen wie auch auf die Unterschiede eingegangen. Unabhängig davon, ob als Anbieter einer Auktion oder als Bieter – in diesem Werk werden alle Aspekte einer Onlineauktion behandelt. Es versteht sich von selbst, dass die meisten Dinge beim Anbieten von Auktionen zu beachten sind. Aber auch beim Mitbieten und Ersteigern sollte das Augenmerk besonders auf bestimmte Themen gerichtet werden.

Neben den Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts und den rechtlichen Besonderheiten bei eBay und Co. werden in diesem Werk insbesondere die Aspekte des E-Commerce beleuchtet. Auch die zentralen Probleme bei der Vertragsabwicklung und rund um das Bewertungssystem kommen nicht zu kurz. Abgerundet wird das dargestellte Hintergrundwissen mit praktischen Tipps und Checklisten für effektive Hilfe im Alltag. Allerdings kann auch dieser Ratgeber natürlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Er dient vielmehr dazu, eine solche eventuell gut vorzubereiten, falls akute juristische Probleme bestehen sollten. Aber auch als prophylaktischer Wegweiser ist er heranzuziehen, damit erst gar keine rechtlichen Auseinandersetzungen riskiert werden müssen.

Rechtsanwalt Michael Rohrlich

www.ra-rohrlich.de

Würselen, im Oktober 2014